Operation Manual
Kapitel 10 – Praktische Tipps
Benutzerhandbuch Falk Navigator 8 182
Daten sowie die durch deren Verwendung erzielten Ergebnisse nicht für die
Erstellung eines eigenen Produktes des Lizenznehmers verwendet werden.
4. Jegliche Vervielfältigung des Begleitmaterials, der Datenträger, der Software sowie der
Daten, insbesondere das Kopieren auf Datenträger sowie das Bereitstellen zur und/oder
Übertragen per Datenfernübertragung ist untersagt. Ausgenommen hiervon sind die
einmalige Installation der Software von den mitgelieferten Datenträgern auf die Festplatte,
die mit der Nutzung gemäß § 2 Abs. 1 einhergehenden, unabdingbaren flüchtigen
Vervielfältigungen sowie das Herunterladen oder Ausdrucken von Daten aus der
laufenden Anwendung heraus zum ausschließlichen persönlichen Gebrauch. Eine
berechtigte "einmalige Installation" liegt auch dann vor, wenn die Software zuvor
unwiderruflich und vollständig von dem Rechner, auf dem sie installiert war, gelöscht
wurde und sie erst anschließend auf demselben oder einem anderen Rechner neu installiert
wird.
5. Vom Vervielfältigungsverbot ausgenommen ist ferner die Erstellung einer
Sicherheitskopie, soweit dies für die Sicherung künftiger Benutzungen der Software zum
vertraglich vorausgesetzten, ausschließlich persönlichen Gebrauch notwendig ist. Diese
Kopie ist ausdrücklich als Sicherungskopie zu kennzeichnen und darf nur als eine solche
verwendet werden. Sie muss im Besitz und unter Verschluss des Lizenznehmers bleiben.
§ 3
Weitergabe
1. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, die Software, Daten und/oder das
Begleitmaterial im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Dritten zu vermieten.
2. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, die Software, Daten und/oder das
Begleitmaterial im Rahmen einer gewerblichen oder nicht-gewerblichen Tätigkeit Dritten
zugänglich zu machen, zu verbreiten und/oder öffentlich wiederzugeben.
3. Der Lizenznehmer ist jedoch dann zur Weitergabe der Originaldatenträger mit der
Software, den Daten und des Begleitmaterials berechtigt, wenn er
a) die installierte Software und alle eventuell gespeicherten Datenbestände und etwaige
Sicherungskopien gelöscht hat,
b) wenn der Dritte sich schriftlich unmittelbar gegenüber den Lizenzgebern verpflichtet, die
vorliegenden Lizenzbedingungen einzuhalten,
c) dem Lizenzgeber diese schriftliche Einverständniserklärung übersandt wird und
d) der Lizenznehmer die Software, Daten und das Begleitmaterial vollständig an den
Empfänger ohne Zurückbehaltung jeglicher Kopien übergeben hat.
§ 4
Gewährleistung