Safety Data Sheet Article 22675776
EG-Sicherheitsdatenblatt
Handelsname: F 18 Unterwasser Primer
Produkt-Nr.: 8651A19880
Aktuelle Version: 1.0.3, erstellt am: 13.02.2017
Ersetzte Version: 1.0.2, erstellt am: 08.06.2016
Region: DE
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Nr.
Anmerkung
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte
M-Faktor
(akut)
M-Faktor
(chronisch)
1
P
-
-
-
2
C
-
-
-
5
-
Eye Irrit. 2; H319: C >= 5%
Skin Irrit. 2; H315: C >= 5%
-
-
Vollständiger Wortlaut der Anmerkungen: Siehe Abschnitt 16, „Anmerkungen zur Identifizierung, Einstufung und
Kennzeichnung von Stoffen (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI".
Nr.
Aufnahmeweg, Zielorgan, konkrete Wirkung
3
H373
-; Hörorgane; -
4
H372
inhalativ; Atemwege; -
7
H373o
oral; -; -
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden
erforderlich. Selbstschutz des Ersthelfers. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen. Bei
Gefahr der Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Einatmen
Bei Inhalation an die frische Luft bringen und ärztlichen Rat einholen. Bei unregelmäßiger Atmung/Atemstillstand:
künstliche Beatmung.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder
Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten und mindestens 15 Minuten lang reichlich mit sauberem,
fließendem Wasser spülen. Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Ärztlicher Behandlung zuführen. Kein Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Angaben verfügbar.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid; Löschpulver; Wassersprühstrahl; Größeren Brand mit Wassersprühstrahl bekämpfen.
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brandgase von organischen Materialien sind grundsätzlich als Atmungsgifte einzustufen. Bei Brand kann freigesetzt
werden: Kohlendioxid (CO2); Kohlenmonoxid (CO); Metalloxide; Carbonylhalogenide; halogenierte Verbindungen
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Lösch-, Rettungs- und Aufräumungsarbeiten unter Einwirkung von Brand- oder Schwelgasen dürfen nur mit schwerem
Atemschutz durchgeführt werden. Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Kontaminiertes Löschwasser
getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen
entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.