Safety Data Sheet Article 22668660

EG-Sicherheitsdatenblatt
Handelsname: F 18 Unterwasser Primer
Produkt-Nr.: SD BH F18 Unterwasser Primer_DE_01
Aktuelle Version: 1.0.2, erstellt am: 08.06.2016
Ersetzte Version: 1.0.0, erstellt am: 31.05.2016
Region: DE
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108-88-3
203-625-9
601-021-00-3
01-2119471310-51
Asp. Tox. 1; H304
Flam. Liq. 2; H225
Repr. 2; H361d
Skin Irrit. 2; H315
STOT RE 2; H373
STOT SE 3; H336
<
0,50
Gew%
Vollständiger Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16
(*,**,***,****) Erläuterung hierzu siehe CLP Verordnung 1272/2008, Anhang VI, 1.2
Nr.
Anmerkung
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte
M-Faktor
(akut)
M-Faktor
(chronisch)
2
C
-
-
-
5
-
-
M = 1
-
6
-
Eye Irrit. 2; H319: C >= 5%
Skin Irrit. 2; H315: C >= 5%
-
-
Vollständiger Wortlaut der Anmerkungen: Siehe Abschnitt 16, Anmerkungen zur Identifizierung, Einstufung und
Kennzeichnung von Stoffen (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI".
Nr.
Aufnahmeweg, Zielorgan, konkrete Wirkung
3
H372
inhalativ; Atemwege; -
4
H373
-; Hörorgane; -
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden
erforderlich. Selbstschutz des Ersthelfers. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen. Bei
Gefahr der Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Einatmen
Bei Inhalation an die frische Luft bringen und ärztlichen Rat einholen. Bei unregelmäßiger Atmung/Atemstillstand:
künstliche Beatmung.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder
Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten und mindestens 15 Minuten lang reichlich mit sauberem,
fließendem Wasser spülen. Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Ärztlicher Behandlung zuführen. Kein Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Angaben verfügbar.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Angaben verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid; Löschpulver; Wassersprühstrahl; Größeren Brand mit Wassersprühstrahl bekämpfen.
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brandgase von organischen Materialien sind grundsätzlich als Atmungsgifte einzustufen. Bei Brand kann freigesetzt
werden: Kohlendioxid (CO2); Kohlenmonoxid (CO); Metalloxide; Carbonylhalogenide; halogenierte Verbindungen