Safety Data Sheet Article 25775587
EG-Sicherheitsdatenblatt
Handelsname: F18 SELBSTPOLIERENDES ANTIFOULING SCHWARZ
Produkt-Nr.: 8124019990
Aktuelle Version: 2.0.0, erstellt am: 18.12.2017
Ersetzte Version: 1.0.0, erstellt am: 30.11.2017
Region: DE
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Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen
Das Produkt unterliegt Anhang I, Teil 1, Gefahrenkategorie:
E1, P5c
Sofern die Eigenschaften des Stoffes/Produkts zu mehr als einer Einstufung nach Richtlinie 2012/18/EU Anlass geben,
gilt die Einstufung mit der niedrigensten Mengenschwelle gemäß Anhang I, Teil 1 und 2.
Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
BAuA-Registriernummer: N-58635
Dikupferoxid (80,9 g/l)
Sonstige Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse
Klasse
3
Quelle
Einstufung gemäß AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen).
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde für das vorliegende Gemisch nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Datenquellen, die zur Erstellung des Datenblattes verwendet wurden:
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), 1272/2008 (CLP) in der jeweils gültigen Fassung.
EG-Richtlinien 2000/39/EG, 2006/15/EG, 2009/161/EU
Nationale Arbeitsplatzgrenzwertlisten der jeweiligen Länder in der jeweils gültigen Fassung.
Transportvorschriften gemäß ADR, RID, IMDG, IATA in der jeweils gültigen Fassung.
Datenquellen, die zur Ermittlung von physikalischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Daten benutzt wurden,
sind direkt in den jeweiligen Abschnitten angegeben.
Vollständiger Wortlaut der in Abschnitt 2 und 3 aufgeführten H- und EUH-Sätze (soweit nicht bereits in diesen
Abschnitten aufgeführt).
EUH066
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H304
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H312
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H331
Giftig bei Einatmen.
H332
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H400
Sehr giftig für Wasserorganismen.
H411
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Anmerkungen zur Identifizierung, Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen ((EG) Nr.
1272/2008, Anhang VI)
C
Manche organischen Stoffe können entweder in einer genau definierten isomeren Form
oder als Gemisch mehrerer Isomere in Verkehr gebracht werden. In diesem Fall muss der
Lieferant auf dem Kennzeichnungsetikett angeben, ob es sich um ein bestimmtes Isomer
oder um ein Isomerengemisch handelt.
P
Die Einstufung als karzinogen oder keimzellmutagen ist nicht zwingend, wenn
nachgewiesen werden kann, dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichtsprozent Benzol
(EINECS-Nr. 200-753-7) enthält. Ist der Stoff nicht als karzinogen eingestuft, so sind
zumindest die Sicherheitshinweise (102-)260-262-301 + 310-331 (Tabelle 3.1) oder die S-
Sätze (2-)23-24-62 (Tabelle 3.2) anzuwenden. Diese Anmerkung gilt nur für bestimmte
komplexe Ölderivate in Teil 3.
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