Safety Data Sheet Article 25349274
EG-Sicherheitsdatenblatt
Handelsname: F 18 Poly- Gelcoat VT
Aktuelle Version: 1.0.0, erstellt am: 07.04.2017
Ersetzte Version: -, erstellt am: -
Region: DE
Seite 3 von 9
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen und
der Entsorgung zuführen. Nicht mit Wasser oder wässrigen Reinigungsmitteln wegspülen. Das aufgenommene
Material vorschriftsmässig entsorgen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Behälter dicht geschlossen halten. Für gute Raumbelüftung sorgen, gegebenenfalls Absaugung am Arbeitsplatz.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Nach der Arbeit und vor Pausen Hände und Gesicht reinigen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Von
Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Augenspülvorrichtung
bereithalten. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Dämpfe können
mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Explosionsgeschützte Geräte/Armaturen und funkenfreie Werkzeuge
verwenden.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Technische Maßnahmen und Lagerungsbedingungen
Behälter trocken, dicht geschlossen halten und kühl aufbewahren. Stabilisator kann seine Wirksamkeit durch längere
Lagerung des Produktes verlieren.
Empfohlene Lagertemperatur
Wert
<
30
°C
Anforderung an Lagerräume und Behälter
Im Originalgebinde bei Raumtemperatur lagern.
Zusammenlagerungshinweise
Von Lebensmitteln getrennt lagern. Nicht zusammenlagern mit: Oxidationsmitteln; Radikalbildnern; Peroxiden
Lagerklasse gemäß TRGS 510
10-13
Sonstige brennbare und nicht brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe, die nicht LGK 1-8
zugeordnet sind.
7.3
Spezifische Endanwendungen
Keine Angaben verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1
Zu überwachende Parameter
Keine zu überwachenden Parameter vorhanden.
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Keine Angaben verfügbar.
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz
Bei Überschreiten der Arbeitsplatzgrenzwerte muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Bei
kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät. Kurzzeitig Filtergerät, Kombinationsfilter A-P2; Bei intensiver
bzw. längerer Exposition umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Augen-/Gesichtsschutz
Dichtschließende Schutzbrille (DIN EN 166).