Safety Data Sheet Article 25349274

EG-Sicherheitsdatenblatt
Handelsname: F 18 Poly- Gelcoat VT
Aktuelle Version: 1.0.0, erstellt am: 07.04.2017
Ersetzte Version: -, erstellt am: -
Region: DE
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Allgemeine Hinweise
Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden
erforderlich. Selbstschutz des Ersthelfers. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen. Bei
Gefahr der Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Einatmen
Bei Inhalation an die frische Luft bringen und ärztlichen Rat einholen. Bei unregelmäßiger Atmung/Atemstillstand:
künstliche Beatmung. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder
Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten und mindestens 15 Minuten lang reichlich mit sauberem,
fließendem Wasser spülen. Augenarzt aufsuchen. Bei anhaltenden Beschwerden Augenarzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Ärztlicher Behandlung zuführen. Kein Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
4.2
Keine Angaben verfügbar.
4.3
Keine Angaben verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid; Löschpulver; Wassersprühstrahl; Größeren Brand mit Wassersprühstrahl bekämpfen.
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2
Brandgase von organischen Materialien sind grundsätzlich als Atmungsgifte einzustufen. Bei Brand kann freigesetzt
werden: Kohlendioxid (CO2); Kohlenmonoxid (CO)
5.3
sch-, Rettungs- und Aufräumungsarbeiten unter Einwirkung von Brand- oder Schwelgasen dürfen nur mit schwerem
Atemschutz durchgeführt werden. Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Kontaminiertes Löschwasser
getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen
entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 und 8) beachten. Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Für
ausreichende Lüftung sorgen. Personen in Sicherheit bringen. Zündquellen fernhalten. Dämpfe nicht einatmen.
Einsatzkräfte
Keine Angaben verfügbar. Persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
6.2
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich
gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.