Safety Data Sheet Article 25775860

EG-Sicherheitsdatenblatt
Handelsname: F18 HART-ANTIFOULING ROT
Produkt-Nr.: 8676051170
Aktuelle Version: 2.0.0, erstellt am: 18.12.2017
Ersetzte Version: 1.0.0, erstellt am: 30.11.2017
Region: DE
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Vollständiger Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16
(*,**,***,****) Erläuterung hierzu siehe CLP Verordnung 1272/2008, Anhang VI, 1.2
Nr.
Anmerkung
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte
M-Faktor
(akut)
M-Faktor
(chronisch)
1
P
-
-
-
2
-
-
M = 100
-
3
C
-
-
-
4
-
-
M = 1
-
7
-
-
M = 10000
M = 100
9
-
-
M = 100
-
Vollständiger Wortlaut der Anmerkungen: Siehe Abschnitt 16, Anmerkungen zur Identifizierung, Einstufung und
Kennzeichnung von Stoffen (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI".
Nr.
Aufnahmeweg, Zielorgan, konkrete Wirkung
5
H373
-; Hörorgane; -
10
H373o
oral; -; -
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Allgemeine Hinweise
Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden
erforderlich. Selbstschutz des Ersthelfers. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen. Bei
Gefahr der Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Einatmen
Bei Inhalation an die frische Luft bringen und ärztlichen Rat einholen. Bei unregelmäßiger Atmung/Atemstillstand:
künstliche Beatmung.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder
Hautreizung Arzt aufsuchen. Kontaminierte Kleidung entfernen. Keine Lösemittel oder Verdünnungen verwenden!
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten und mindestens 15 Minuten lang reichlich mit sauberem,
fließendem Wasser spülen. Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Ärztlicher Behandlung zuführen. Kein Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
4.2
Symptome
Schwere Augenreizung. Kann die Atemwege reizen. Hautreizung; Reizt den Mund, Hals und den Magen.
4.3
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der
Giftinformationszentrale kontaktieren.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid; Löschpulver; Wassersprühstrahl; Alkoholbeständiger Schaum
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2
Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Bei Brand: Druckaufbau und Gefahr
durch zerplatzende Behälter möglich. Brandgase von organischen Materialien sind grundsätzlich als Atmungsgifte
einzustufen. Bei Brand kann freigesetzt werden: Kohlendioxid (CO2); Kohlenmonoxid (CO); Metalloxide; Stickoxide
(NOx)