Safety Data Sheet Article 25775860
EG-Sicherheitsdatenblatt
Handelsname: F18 HART-ANTIFOULING ROT
Produkt-Nr.: 8676051170
Aktuelle Version: 2.0.0, erstellt am: 18.12.2017
Ersetzte Version: 1.0.0, erstellt am: 30.11.2017
Region: DE
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüssel
08 01 11*
Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere
gefährliche Stoffe enthalten
Die aufgeführte(n) Abfallschlüsselnummer(n) gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) gelten als Empfehlung. Eine
endgültige Festlegung muß in Abstimmung mit dem regionalen Entsorger erfolgen.
Die Zuordnung einer Abfallschlüsselnummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) ist in Absprache mit dem
regionalen Entsorger vorzunehmen.
Verpackung
Verpackungen müssen restentleert werden und sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften einer
ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Nicht restentleerbare Verpackungen sind in Abstimmung mit dem
regionalen Entsorger zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1
Transport ADR/RID/ADN
Klasse
3
Klassifizierungscode
F1
Verpackungsgruppe
III
Gefahrennr. (Kemler-Zahl)
30
UN-Nummer
UN1263
Bezeichnung des Gutes
FARBE
Sondervorschrift 640
640E
Tunnelbeschränkungscode
D/E
Gefahrzettel
3
Kennzeichen umweltgefährdend
Symbol "Fisch und Baum"
14.2
Transport IMDG
Klasse
3
Verpackungsgruppe
III
UN-Nummer
UN1263
Proper shipping name
PAINT
Gefahrauslöser
Copper(I) oxide
EmS
F-E+S-E
Label
3
Kennzeichen für
Meeresschadstoffe
Symbol "Fisch und Baum"
14.3
Transport ICAO-TI / IATA
Klasse
3
Verpackungsgruppe
III
UN-Nummer
UN1263
Proper shipping name
Paint
Label
3
14.4
Sonstige Angaben
Keine Angaben verfügbar.
14.5
Umweltgefahren
Angaben zu Umweltgefahren, sofern relevant, siehe 14.1 - 14.3.
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Transport innerhalb des Werksgeländes des Verwenders: Transport immer in geschlossenen, aufrecht stehenden und
sicheren Behältern. Sicherstellen, dass Personen, die das Produkt transportieren, wissen, was im Falle eines Unfalls
oder Auslaufens zu tun ist.
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht relevant