Safety Data Sheet Article 25775851

EG-Sicherheitsdatenblatt
Handelsname: F18 HART-ANTIFOULING BLAU
Produkt-Nr.: 8676030170
Aktuelle Version: 2.0.0, erstellt am: 18.12.2017
Ersetzte Version: 1.0.0, erstellt am: 30.11.2017
Region: DE
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Sonstige Vorschriften
IMO Anti-fouling System Convention Compliant (AFS/CONF/26)
This product does not contain organotin compounds acting as biocides and complies with the Internatinonal
Convention on the Control of Harmful Anti-fouling Systems on Ships as adopted by IMO October 2001 (IMO document
AFS/CONF/26)
Product type: antifouling paint
Product name and/or code: Hard Matrix Antifouling
Hartantifouling
8666A30390
Colour: Blue
Note: This name is shown on the product container. All products in containers carrying this name comply with the IMO
Convention (AFS/CONF/26).
Active ingredient(s): Dicopper oxide (Dikupferoxid) CAS # 1317-39-1
15.2
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde für das vorliegende Gemisch nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Datenquellen, die zur Erstellung des Datenblattes verwendet wurden:
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), 1272/2008 (CLP) in der jeweils gültigen Fassung.
EG-Richtlinien 2000/39/EG, 2006/15/EG, 2009/161/EU
Nationale Arbeitsplatzgrenzwertlisten der jeweiligen Länder in der jeweils gültigen Fassung.
Transportvorschriften gemäß ADR, RID, IMDG, IATA in der jeweils gültigen Fassung.
Datenquellen, die zur Ermittlung von physikalischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Daten benutzt wurden,
sind direkt in den jeweiligen Abschnitten angegeben.
Vollständiger Wortlaut der in Abschnitt 2 und 3 aufgeführten H- und EUH-Sätze (soweit nicht bereits in diesen
Abschnitten aufgeführt).
EUH066
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
H225
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H304
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H312
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H331
Giftig bei Einatmen.
H332
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H335
Kann die Atemwege reizen.
H336
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H373
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H373o
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition bei Verschlucken.
H400
Sehr giftig für Wasserorganismen.
H411
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Anmerkungen zur Identifizierung, Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen ((EG) Nr.
1272/2008, Anhang VI)
C
Manche organischen Stoffe können entweder in einer genau definierten isomeren Form
oder als Gemisch mehrerer Isomere in Verkehr gebracht werden. In diesem Fall muss der
Lieferant auf dem Kennzeichnungsetikett angeben, ob es sich um ein bestimmtes Isomer
oder um ein Isomerengemisch handelt.
P
Die Einstufung als karzinogen oder keimzellmutagen ist nicht zwingend, wenn
nachgewiesen werden kann, dass der Stoff weniger als 0,1 Gewichtsprozent Benzol
(EINECS-Nr. 200-753-7) enthält. Ist der Stoff nicht als karzinogen eingestuft, so sind
zumindest die Sicherheitshinweise (102-)260-262-301 + 310-331 (Tabelle 3.1) oder die S-
Sätze (2-)23-24-62 (Tabelle 3.2) anzuwenden. Diese Anmerkung gilt nur für bestimmte
komplexe Ölderivate in Teil 3.
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