Safety Data Sheet Article 20830737
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Sicherhe itsdatenblatt
gem äß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 07.05. 2 013 überarbeitet a m: 07.05.2013V - 2
Handelsname: F18 Glasmatte 300 g / m²
(Fortsetzung von Seite 1)
36.0.2
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnah men sind zu bea chten.
· Sonstige Gefahren
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
· PBT:
Nicht an wendbar.
· vPvB:
Nicht an wendbar.
3 Zusammensetzung/Angaben z u Bestandteilen
· Chemische Charakterisierung: Gemische
· Beschreibung:
Gemisch au s nach folgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
CAS No. 65997-17-3 Glas 75-100%
· Gefährliche Inhaltsstoffe:
entfällt
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
· Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahm en
· Allgemeine Hinweise:
Betroffenen aus dem Gefahrenb ereich bringen und hinlegen.
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
· Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
· Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und S eife ab waschen u nd gut nachspülen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
· Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten un ter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
· Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
· Hinweise für den Arzt:
· Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5 M aßnahmen zur Brandbekämpfung
· Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
Das Prod ukt ist nicht brennbar.
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebu ng abstimmen.
CO2, Löschpu lver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem
Schaum bekämpfen.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
keine
· Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.
(Spuren)
· Hinweise für die Brandbekämpfung
· Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunab hängiges Atemschutzgerät tragen.
(Fortsetzung auf Seit e 3)
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