Safety data sheet Article 23028328

EG-Sicherheitsdatenblatt
Handelsname: F18 VERDÜNNUNG FÜR ANTIFOULING
Produkt-Nr.: 8851A00000
Aktuelle Version: 2.0.3, erstellt am: 08.06.2016
Ersetzte Version: 2.0.0, erstellt am: 31.05.2016
Region: DE
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Sofort Arzt hinzuziehen. Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit,
Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor
Wiederverwendung gründlich reinigen.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen. Bei Inhalation an die frische Luft bringen und ärztlichen Rat einholen. Bei unregelmäßiger
Atmung/Atemstillstand: künstliche Beatmung. Keine Mund-zu-Mund oder Mund-zu-Nasen Beatmung.
Nach Hautkontakt
Sofort und lange mit viel Wasser abwaschen. Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen. Keine
Lösemittel verwenden.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten und mindestens 15 Minuten lang reichlich mit sauberem,
fließendem Wasser spülen. Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Sofort Arzt hinzuziehen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
Kein Erbrechen einleiten.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Angaben verfügbar.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Angaben verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Alkoholbeständiger Schaum; Kohlendioxid; Löschpulver; Wassersprühstrahl
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand kann freigesetzt werden: Kohlendioxid (CO2); Kohlenmonoxid (CO)
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
sch-, Rettungs- und Aufräumungsarbeiten unter Einwirkung von Brand- oder Schwelgasen dürfen nur mit schwerem
Atemschutz durchgeführt werden. Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Kontaminiertes Löschwasser
getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen
entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 und 8) beachten. Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Für
ausreichende Lüftung sorgen. Personen in Sicherheit bringen. Zündquellen fernhalten. Dämpfe nicht einatmen.
Einsatzkräfte
Keine Angaben verfügbar. Persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich
gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.