Safety Data Sheet Article 22665494

EG-Sicherheitsdatenblatt
Handelsname: F 18 KLARLACK
Produkt-Nr.: SD BH F18 KLARLACK_DE_01
Aktuelle Version: 2.0.1, erstellt am: 05.05.2017
Ersetzte Version: 2.0.0, erstellt am: 02.05.2017
Region: DE
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Nach Einatmen
Bei Inhalation an die frische Luft bringen und ärztlichen Rat einholen. Bei unregelmäßiger Atmung/Atemstillstand:
künstliche Beatmung. Keine Mund-zu-Mund oder Mund-zu-Nasen Beatmung. Bei Bewußtlosigkeit in stabile Seitenlage
bringen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Kontaminierte Kleidung
entfernen. Keine Lösemittel verwenden. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 - 15 Minuten unter fließendem Wasser bei
weitgespreizten Lidern spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Augenarzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Ärztlicher Behandlung zuführen. Kein Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.
4.2
Keine Angaben verfügbar.
4.3
Symptome können verzögert auftreten. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der
Giftinformationszentrale kontaktieren.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid; Löschpulver; Wassersprühstrahl; Größeren Brand mit Wassersprühstrahl bekämpfen.
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2
Brandgase von organischen Materialien sind grundsätzlich als Atmungsgifte einzustufen. Bei Brand kann freigesetzt
werden: Kohlendioxid (CO2); Kohlenmonoxid (CO); Stickoxide (NOx)
5.3
Lösch-, Rettungs- und Aufräumungsarbeiten unter Einwirkung von Brand- oder Schwelgasen dürfen nur mit schwerem
Atemschutz durchgeführt werden. Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Drucksteigerung, Berst- und
Explosionsgefahr beim Erhitzen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation
gelangen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 und 8) beachten. Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Für
ausreichende Lüftung sorgen. Personen in Sicherheit bringen. Zündquellen fernhalten. Dämpfe nicht einatmen.
Einsatzkräfte
Keine Angaben verfügbar. Persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
6.2
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich
gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen und
der Entsorgung zuführen. Nicht mit Wasser oder wässrigen Reinigungsmitteln wegspülen. Das aufgenommene
Material vorschriftsmässig entsorgen.
6.4
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.