Safety data sheet Article 10926926

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Änderungsdatum: 24.05.2018 Änderung: 3 Ersetzt Datum: 01.02.2017
G5 RESIN
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen bei der
Verwendung
Herstellerempfehlungen lesen und befolgen. Schutzkleidung tragen, wie in Abschnitt 8 dieses
SDB beschrieben Getrennt von Nahrungsmitteln, Getränken und Tierfutter lagern. Alle
Verpackungen und Behälter sorgfältig handhaben, um Leckagen zu minimieren. Bei
Nichtgebrauch Behälter dicht geschlossen halten. Bildung von Nebel vermeiden. Einleitung in
die aquatische Umwelt vermeiden. Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und
verstehen. Zerbrochene Verpackungen nicht ohne Schutzausrüstung handhaben. Leere
Behälter nicht wiederverwenden.
Allgemeine Arbeitshygiene-
Maßnahmen
Kontaminierte Haut sofort waschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken
oder rauchen. Am Ende jeder Schicht und vor dem Essen, Rauchen und der Toilettennutzung
waschen. Arbeitskleidung täglich vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes wechseln.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Schutzmaßnahmen zu der
Lagerung
In einem dicht verschlossenen Originalbehälter an einem trockenen, kühlen und gut belüfteten
Ort aufbewahren. Von Hitze, Funken und offener Flamme fernhalten Vor Licht schützen.
Lagerklasse(n) Lagerung von verschiedenen gefährlichen Materialien.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Bestimmungsgemäße
Endverwendung(-en)
Die bestimmungsgemäßen Verwendungen dieses Produktes sind in Abschnitt 1.2
beschrieben.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Bemerkungen zu den
Inhaltsstoffen
Für Inhaltsstoff(e) sind kein(e) Expositionsgrenzwerte bekannt.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Schutzausrüstung
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Für ausreichende Belüftung sorgen. Gute allgemeine Belüftung sollte ausreichen, um die
Exposition der Arbeiter gegenüber den Luftschadstoffen zu beherrschen.
Augen-/ Gesichtsschutz Augenschutz entsprechend einer anerkannten Norm sollte getragen werden, wenn eine
Risikobeurteilung ergibt, dass Augenkontakt möglich ist. Persönliche Schutzausrüstung für
Augen- und Gesichtsschutz sollte der Europäischen Norm EN166 entsprechen.
Handschutz Chemikalienbeständige, undurchlässige Handschuhe tragen, die einer anerkannten Norm
entsprechen, wenn eine Risikobeurteilung einen möglichen Hautkontakt angibt. Der am
besten geeignete Handschuh sollte in Absprache mit dem Handschuh-Lieferanten / Hersteller,
der Informationen über die Durchbruchzeit des Handschuhmaterials geben kann, gewählt
werden. Zum Schutz der Hände vor Chemikalien sind Schutzhandschuhe zu verwenden, die
der Europäischen Norm EN 374 entsprechen. Entsprechend den von den
Schutzhandschuhherstellern vorgegebenen Daten ist es erforderlich, während ihrer Nutzung
zu prüfen, ob die Handschuhe ihre abweisenden Eigenschaften behalten und sie zu
wechseln, sobald eine Verschlechterung festgestellt wird. Es werden häufige Wechsel
empfohlen. Schutzhandschuhe aus folgenden Materialien tragen: Nitrilkautschuk. Dicke: ≥
0.13 mm Die ausgewählten Schutzhandschuhe sollten eine Durchbruchszeit von mindestens
0.5 haben.
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