Certificates

Hausanschrift: Bank: USt-IdNr.: DE 308714327
EZetilstrasse 1 Commerzbank AG, Siegen Geschäftsführer: Patrik Lindqvist
D-35410 Hungen IBAN: DE75 4608 0010 0350 1310 00 Sitz der Gesellschaft:
Tel.: +49 (0) 6402/807-0 BIC: DRESDEFF460 Hungen, Amtsgericht Gießen, HRB 8917
Fax.: +49 (0( 6402/807-285
EZetil GmbH EZetilstrasse 1 D-35410 Hungen, Germany
Conrad Electronic SE
Klaus-Conrad-Straße 1
92240 Hirschau
Konformitätserklärung
für Materialien aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen
Hiermit erklären wir, dass unser Produkt:
-
EZetil
®
IceAkkus
mit Hüllen aus Polyethylen
den gesetzlichen Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 sowie der Verordnung (EU) Nr.1935/2004 in ihrer
jeweils aktuellen Fassung entspricht. Die Gesamtmigration sowie die spezifischen Migrationen liegen bei spezifikati-
onsgemäßer Anwendung unter den gesetzlichen Grenzwert, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 10/2011. Die einge-
setzten Materialien und Rohstoffe entsprechen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011.
Sofern in den Produkten Stoffe mit Beschränkungen (SML / QM) enthalten sind, werden die in Verordnung (EU) Nr.
10/2011 aufgeführten Grenzwerte eingehalten. Für Stoffe, die nicht in der Unionsliste (Anlage I der Verordnung (EU)
Nr. 10/2011 aufgeführt sind, gelten weiterhin die nationalen Bestimmungen wie z.B. die Empfehlungen des BfR.
Die Texte der Richtlinien, Verordnungen und Empfehlungen können in der aktuellen Version aus dem Internet unter
http://eur-lex.europa.eu bzw. http://bfr.bund.de eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Spezifikationen zum vorgesehenen Verwendungszweck:
- Alle Arten von Lebensmitteln außer fettige (s.u.)
- jegliche Langzeitkontakt bei Raumtemperatur und darunter
- Verhältnis der mit Lebensmitteln in Berührung kommenden Fläche zum Volumen anhand dessen die Konformität
des Materials oder Gegenstandes festgestellt wurde: 1 dm² je 100 ml des Lebensmittels
- Fettige Lebensmittel
- 24 h Lebensmittelkontakt unter Tiefkühl- und Kühlungsbedingungen
- Verhältnis der mit Lebensmitteln in Berührung kommenden Fläche zum Volumen anhand dessen die Konformität
des Materials oder Gegenstandes festgestellt wurde: 1 dm² je 100 ml des Lebensmittels
Es werden keine Dual-Use-Stoffe verwendet.
Es wird keine funktionelle Barriere aus Kunststoff verwendet.
Zur Rückverfolgbarkeit nach Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Produkts siehe Technisches Merkblatt „Rückverfolgbarkeit von Mehrwegbehältern im Lebensmit-
telkontakt“ von pro-K - Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. (http://www.pro-kunststoff.de/info-service/bedarfsgegenstaende-
aus-kunststoff-im-lebensmittelkontakt/)
Zugleich verweisen wir außerdem auf das Technisches Merkblatt „Die Konformitätserklärung für Mehrwegbedarfsgegenstände aus Kunststoff“ desselben Verban-
des, auf das wir ausdrücklich Bezug nehmen, sowie weitere Merklblätter zum gleichen Thema, alle einsichtig unter dem o.a. Link.
Diese Konformitätserklärung entspricht den gesetzlichen Anforderungen.
Bei ordnungsgemäßer Handhabung bezieht sich die o.a. Konformitätserklärung für die o.a. Produkte im Zeitpunkt des Inverkehrbringens auf die o.a. Richtlinien und
Verordnungen in der zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens gültigen Fassung einschließlich der bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Änderungen. Nachfolgende Ände-
rungen werden zeitnah eingearbeitet und ggfs. eine neue Konformitätserklärung ausgestellt. Auch ohne Änderungen verliert diese Konformitätserklärung ihre Gül-
tigkeit spätestens drei Jahre nach Ausstellungsdatum.
Hungen, 2018-03-28
Ort, Datum

Summary of content (1 pages)