User Manual
2.5 Überlagerte Wechselströme
Während des Wiederaufladens gemäß Bild 1 darf
der Effektivwert des Wechselstromes zeitweise
max. 10A/100Ah Nennkapazität betragen. Nach
dem Wiederaufladen und dem Weiterladen
(Erhaltungsladen) darf der Effektivwert des
Wechselstromes 5A/100Ah Nennkapazität nicht
überschreiten.
2.6 Ladeströme
Der Ladestrom sollte 10A bis 35 A/100Ah Nenn-
kapazität betragen (Richtwert).
2.7 Temperatur
Der empfohlene Betriebstemperaturbereich für
Bleibatterien beträgt 10°C bis 30°C. Der ideale
Betriebstemperaturbereich ist 20°C ± 5 K. Höhere
Temperaturen verkürzen die Brauchbarkeitsdauer.
Die technischen Daten gelten für die
Nenntemperatur 20°C. Niedrigere Temperaturen
verringern die verfügbare Kapazität. Das
Überschreiten der Grenztemperatur von 55°C ist
unzulässig. Dauernde Betriebstemperaturen
größer 45°C sind zu vermeiden.
2.8 Temperaturabhängige Ladespannung
Eine temperaturabhängige Anpassung der
Ladespannung innerhalb der Betriebstemperatur
von 15°C bis 35°C ist nicht erforderlich. Liegt die
Betriebstemperatur dauernd außerhalb dieses
Temperaturbereiches, sollte die Spannung gem.
Bild 1 angepaßt werden.
2.9 Elektrolyt
Der Elektrolyt ist verdünnte Schwefelsäure und in
Gel festgelegt.
3. Batteriepflege und Kontrolle
Die Batterie ist sauber und trocken zu halten, um
Kriechströme zu vermeiden. Die Reinigung der
Batterie sollte gemäß ZVEI-Merkblatt „Reinigung
von Batterien“ durchgeführt werden. Kunststoffteile
der Batterie, insbesondere Zellen-/Blockgefäße,
dürfen nur mit Wasser ohne Zusatz gereinigt
werden.
Mindestens alle 6 Monate sind zu messen und
aufzuzeichnen
• Batteriespannung
• Spannung einiger Zellen/Blöcke
• Oberflächentemperatur einiger Zellen/Blöcke
• Batterieraumtemperatur
Weichen Zellen-/Blockspannungen von der
durchschnittlichen Ladeerhaltungsspannung mehr
ab, als in nachstehender Tabelle dargestellt, oder
weichen Oberflächentemperaturen verschiedener
Zellen/Blöcke um mehr als 5 K ab, so ist der
Kundendienst anzufordern.
Typ Oberer Wert Unterer Wert
2 V-Zellen + 0,2 - 0,1
6 V-Blöcke + 0,35 - 0,17
12 V-Blöcke + 0,48 - 0,24
Jährlich sind zu messen und aufzuzeichnen:
• Spannung aller Zellen/Blöcke
• Oberflächentemperatur aller Zellen/Blöcke
• Batterieraumtemperatur
Jährliche Sichtkontrolle:
• Schraubverbindungen
• ungesicherte Schraubverbindungen sind auf
festen Sitz zu prüfen
• Batterieaufstellung bzw. -unterbringung
• Be- und Entlüftung
4. Prüfungen
Prüfungen müssen gemäß IEC 896-2, DIN
43539 Teil 1 und 100 (Entwurf) durchgeführt
werden. Sonderprüfanweisungen, z.B. nach DIN
VDE 0107 und DIN VDE 0108, sind zusätzlich zu
beachten.
Kapazitätstest
Um sicherzustellen, dass die Batterie vor einem
Kapazitätstest (z.B. Abnahmetest in der Anlage)
voll geladen ist, können folgende IU-
Ladeverfahren angewendet werden:
Möglichkeit 1: Ladespannung gem. Punkt 2.3, ≥
72 h. Möglichkeit 2: 2,40 V/Z, ≥ 16 h (max. 48 h),
gefolgt von Laden gem. Punkt 2.3, ≥ 8h.
Der verfügbare Ladestrom sollte 10 bis
35A/100Ah Nennkapazität betragen.
5. Störungen
Werden Störungen an der Batterie oder der
Ladeeinrichtung festgestellt, ist unverzüglich der
Kundendienst anzufordern. Meßdaten gemäß
Punkt 3 müssen dem Kundendienst zur Verfügung
gestellt werden und vereinfachen die Fehlersuche
und die Störungsbeseitigung. Ein Servicevertrag,
z.B. mit EXIDE-Technologies, erleichtert das
rechtzeitige Erkennen von Fehlern.
6. Lagern und Außerbetriebnahme
Werden Zellen/Blöcke für längere Zeit gelagert
bzw. außer Betrieb genommen, so sind diese
vollgeladen in einem trockenen frostfreien Raum,
vor direkter Sonnenbestrahlung geschützt,
unterzubringen. Um Schäden zu vermeiden,
können folgende Ladebehandlungen gewählt
werden:
1. Die maximale Lagerzeit beträgt 17 Monate
bei Temperaturen ≤ 20°C. Bei höheren
Temperaturen sind Ausgleichsladungen (z.B.
nach 8,5 Monaten bei 30°C) nach Punkt 2.4
erforderlich.
2. Erhaltungsladen nach Punkt 2.3.
7. Transport
Zellen/Blöcke müssen aufrecht transportiert
werden. Um Kurzschlüsse zu vermeiden,
müssen die Pole vollständig isoliert sein.
Zellen/Blöcke, die in keiner Weise Schäden
aufweisen, werden nach der
Gefahrgutverordnung Straße (ADR) bzw.
Gefahrgutverordnung Eisenbahn (RID) nicht als
Gefahrgut befördert. Sie müssen gegen
Kurzschluss, Rutschen, Umfallen oder
Beschädigung gesichert sein. Paletten dürfen
nicht gestapelt werden. An den Versandstücken
dürfen sich von außen keine gefährlichen
Spuren von Säure befinden. Zellen/Blöcke,
deren Gefäße undicht bzw. beschädigt sind,
müssen als Gefahrgut der Klasse 8, UN-Nr.
2794, verpackt und befördert werden.
2.20
2.25
2.30
2.35
2.40
2.45
2.50
2.55
2.60
-20 -10 0 10 20 30 40 50
Temperatur [° C]
Ladespannung [V/Z]
A
B
C
Bild 1: Ladespannung über Temperatur für Solar-Betrieb. Ladearten:
1) Mit Laderegler (Zwei-Stufen-Regler): Laden gem. B (max. Ladespannung) für max.
2 h pro Tag, dann Umschalten auf Dauerladen gem. Kurve C
2) Standardladen (ohne Umschalten) - Kurve A
3) Starkladung (Ausgleichsladen mit externem Generator): Laden gem. Kurve B für
max. 5 h pro Monat, dann Umschalten auf Kurve C.



