Information
Datenblatt in Anlehnung an Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006 i.V.m. Verordnung (EG) Nr. 1272 / 2008
Für das Produkt besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes
Produktname: Nebelfluide EUROLITE „A2D“, "B2D", "C2D", "P2D", "E2D"
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Die im Abschnitt beschriebenen Hinweise gelten für die unverdampfte Flüssigkeit.
6.1.
Rutschgefahr durch ausgelaufenes, verschüttetes oder kondensiertes Produkt.
Ungeschützte Personen fernhalten.
Für angemessene Lüftung sorgen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Das Produkt wirkt schwach wassergefährdend.
Weiteres Verschütten oder Auslaufen verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Anschließend Raum lüften und verschmutzte Gegenstände und Boden reinigen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Entsorgung: siehe Abschnitte 13
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Die folgenden Hinweise gelten für die unverdampfte Flüssigkeit.
In bruchsicheren Behältern aufbewahren.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Die folgenden Hinweise gelten für die verdampfte Flüssigkeit.
Expositionsszenario: siehe Abschnitt 16
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Die folgenden Hinweise gelten für die unverdampfte Flüssigkeit.
Lagerklasse (TRGS 510) 12
Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Vor Sonnenbestrahlung schützen.
Kühl und bei Temperaturen von nicht mehr als 40 °C aufbewahren.
Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.
Nicht zusammen mit starken Alkalien lagern.
Sichtweiten von 25 m (gem. VStättV: max. Entfernung bis zum nächsten Ausgang) sind
einzuhalten.
Unter Berücksichtigung der Sichtweite und des gewünschten Effekts ist die Konzentration an
Nebelfluid in der Luft zwischen 25 und max. 80 mg/m³ zu dosieren.
Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu
vermeiden.
Verschüttete Flüssigkeit mit Universalbinder (Kieselgur, Vermiculit, Sand) aufnehmen und gemäß
den örtlichen, behördlichen Richtlinien entsorgen.
Bei Eindringen größerer Mengen in Gewässer, Kanalisation oder Erdreich zuständige Behörde
benachrichtigen.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
überarbeitet am:13.03.2017
gedruckt am: 13.03.2017
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Version 3.0









