Operation Manual

GARANTIEBEDINGUNGEN
gültig ab 1.4.2005
Die EUDORA SOBA-Garantie wird für alle EUDORA SOBA Geräte geleistet, welche das
Originalleistungsschild mit Gerätenummer aufweisen.
Ohne die gesetzliche Gewährleistung einzuschränken, geben wir - abgesehen von
den unter 2. angeführten Fällen - 2 Jahre Garantie ab Kaufdatum (Nachweis ist der
Kaufbeleg).
1.
Für Mängel haften wir in der Weise, daß diejenigen Teile ausgebessert oder
nach unserer Wahl neu ersetzt werden, die wegen fehlerhafter Bauart oder
mangelhafter Ausführung der Lieferung innerhalb der Garantiezeit unbrauchbar
werden. Es steht uns darüber hinaus frei, mangelhafte Geräte gegen gleichwertige
mängelfreie Geräte unserer Marke auszutauschen, falls die Mängelbehebung
wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
2.
Bei gewerblicher Nutzung oder bei Gemeinschaftsnutzung durch mehrere
Haushalte beträgt die Garantie 12 Monate.
3.
Durch Garantieleistungen verlängert sich die zugesagte Garantiefrist nicht.
4.
Die Mängel sind unverzüglich unter Anführung der Gerätenummer bei EUDORA
SOBA Vertriebs GmbH bzw. bei einer von EUDORA SOBA autorisierten
Kundendienststelle anzuzeigen. Die Behebung einer Garantieleistung erfolgt bei
sperrigen Geräten vor Ort durch den EUDORA SOBA Werkskundendienst bzw.
einer von EUDORA SOBA autorisierten Kundendienststelle. Kleingeräte sind zur
Fehlerbehebung an EUDORA SOBA Vertriebs GmbH bzw. an eine von EUDORA
SOBA autorisierte Kundendienststelle zu senden.
5.
Für Schäden infolge mangelhafter Wartung, unsachgemäßer Benützung,
Missachtung der Bedienungsanleitung, Fremdreparaturen, Benutzung von
nicht-originalen Ersatz- und Zubehörteilen oder außerhalb der normalen
Betriebsbedingungen liegender Umstände, wird keine Garantie übernommen.
Ebenfalls wird keine Garantie übernommen bei abnormalen, besonders
erschwerten oder elektrotechnisch nicht einwandfreien Voraussetzungen für einen
ordnungsgemässen Betrieb des Gerätes.
6.
Garantiereparaturen dürfen nur vom EUDORA SOBA Werkskundendienst bzw. von
durch EUDORA SOBA autorisierten Kundendienststellen durchgeführt werden.
7.
Für Ersatzteile beträgt die Garantiezeit bei bestimmungsgemäßer Verwendung 6
Monate.
8.
Die Mängelhaftung umfaßt in allen Fällen nur die Beseitigung des von uns zu
vertretenden Mangels und schließt darüber hinausgehende Ansprüche des
Besitzers, soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist, aus.
9.
Die Garantieleistungen werden nur in jenem Land, in dem das Gerät gekauft
wurde, erbracht.
EUDORA SOBA Vertriebs GmbH
Gunskirchener Straße 19
A-4600 Wels
Telefon: +43 (0)7242- 485 - 0
Telefax - Verkauf: +43 (0)7242- 29 068
Telefax - Kundendienst: +43 (0)7242- 56 610
e-mail: office@eudorasoba.at
www.eudorasoba.at
FN 233433 i x LG Wels
Irrtum und Änderungen vorbehalten.