Safety Data Sheet Article 25145287
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
BLUFIXX PW
Materialnummer BF-405-04
Überarbeitet am: 17.6.2016
Version: 4
Sprache: de-DE
Gedruckt: 4.7.2016
Seite: 3 von 9
Nach Einatmen:
Betroffenen an die frische Luft bringen; falls erforderlich, Gerätebeatmung bzw.
Sauerstoffzufuhr.
Betroffene in Ruhelage bringen und warm halten. Sofort Arzt konsultieren.
Bei Gefahr von Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Hautkontakt:
Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife abspülen. Kontaminierte
Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreaktionen Arzt
aufsuchen.
Nach Augenkontakt:
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen entfernen. Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15
Minuten mit fließendem Wasser spülen. Anschließend Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein
ist). Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt konsultieren.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann allergische
Hautreaktionen verursachen. Kann die Atemwege reizen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur BrandbekämpfungABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Trockenlöschpulver, Wassersprühstrahl, Kohlendioxid.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können gefährliche Brandgase und Dämpfe entstehen. Ferner können
entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Unbefugte fernhalten. Brandgase nicht einatmen. Gefährdete Behälter mit Sprühwasser
kühlen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den
örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter FreisetzungABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Dampf nicht einatmen. Kontaminierte Kleidung
ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Für ausreichende Lüftung sorgen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Ungeschützte Personen fernhalten. Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Bei Eindringen in Kanalisation, Gewässer oder
Erdreich zuständige Behörden benachrichtigen.
gedruckt von BLUFIXX mit Qualisys SUMDAT