Datasheet
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
FLUX NC 5070, 5 G, 5 CC
Version
7.0
Überarbeitet am:
18.09.2019
Datum der letzten Ausgabe: 25.07.2018
Datum der ersten Ausgabe: 26.11.2015
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14.4 Verpackungsgruppe
Nicht als Gefahrgut eingestuft
14.5 Umweltgefahren
Nicht als Gefahrgut eingestuft
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Anmerkungen
: Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-
Code
Auf Produkt im Lieferzustand nicht zutreffend.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif-
ten für den Stoff oder das Gemisch
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-
menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel
59).
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
(Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum
Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-
sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-
laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-
fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-
kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-
cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang
XVII)
: Die Beschränkungsbedingungen für
folgende Einträge sollten berück-
sichtigt werden:
Nummer in der Liste 3
Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung
der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
Nicht anwendbar
Wassergefährdungsklasse : WGK 1 schwach wassergefährdend
Einstufung nach AwSV, Anlage 1 (5.2)
Sonstige Vorschriften:
Beschäftigungsbeschränkungen gemäß Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz
oder verschärfenden nationalen Bestimmungen beachten, soweit zutreffend.
Beschäftigungsbeschränkungen nach Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG oder verschärfenden
nationalen Bestimmungen beachten, soweit zutreffend.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbewertung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der H-Sätze
H302 : Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.










