Certifications 2

19/01/2018
DE (Deutsch)
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Flexsol 903
SICHERHEITSDATENBLATT
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907
/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2015/830
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
:
Nicht in die Kanalisation einleiten. Darf nicht in Oberflächengewässer eingeleitet werden.
Rückgewinnen/Wiederverwenden.
:
Darf nicht in Oberflächengewässer eingeleitet werden. Nicht in die Kanalisation einleiten.
Rückgewinnen/Wiederverwenden. LWCA (die Niederlande): KGA Kategorie 05.
:
10 08 11 - Krätze und Abschaum, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 10 fallen
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN
14.1. UN-Nummer
:
Nicht anwendbar
:
Nicht anwendbar
:
Nicht anwendbar
:
Nicht anwendbar
:
Nicht anwendbar
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
:
Nicht anwendbar
:
Nicht anwendbar
:
Nicht anwendbar
:
Nicht anwendbar
:
Nicht anwendbar
14.3. Transportgefahrenklassen
:
Nicht anwendbar
:
Nicht anwendbar
:
Nicht anwendbar
:
Nicht anwendbar
:
Nicht anwendbar
14.4. Verpackungsgruppe
:
Nicht anwendbar
:
Nicht anwendbar
:
Nicht anwendbar
:
Nicht anwendbar
:
Nicht anwendbar
14.5. Umweltgefahren
:
Nein
:
Nein
:
Keine zusätzlichen Informationen verfügbar
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Landtransport
:
Zulassungsfrei