Safety data sheet Article 12518882

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Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am: 26.02.2008 Ersetzt Fassung vom: 22.03.2006 PDF-Datum:
20.02.2009
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Verzögert auftretende sowie chronische Wirkungen
Sensibilisierende Wirkung:
k.D.v.
Krebserzeugende Wirkung:
k.D.v.
Erbgutverändernde Wirkung:
k.D.v.
Fortpflanzungsgefährdende Wirkung:
k.D.v.
Narkotisierende Wirkung:
k.D.v.
Sonstige Hinweise
Keine Einstufung gemäß
Berechnungsverfahren. Es können
auftreten:
Austrocknung der Haut
Bei längerem Kontakt:
Reizung der Haut.
12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN
Wassergefährdungsklasse (Deutschland):
1
Selbsteinstufung:
Ja (VwVwS)
Persistenz und Abbaubarkeit:
k.D.v.
Verhalten in Abwasserbehandlungsanlagen:
k.D.v.
Aquatische Toxizität:
k.D.v.
Ökotoxizität:
k.D.v.
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Für den Stoff / Zubereitung / Restmengen
Getränkte verunreinigte Putzlappen, Papier oder anderes organisches Material stellt eine
Brandgefahr dar und muß kontrolliert gesammelt und entsorgt werden.
Abfallschlüssel-Nr. EG:
Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen
Verwendung dieses Produktes. Aufgrund der speziellen Verwendung und
Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender können unter Umständen auch andere
Abfallschlüssel zugeordnet werden. (2001/118/EG, 2001/119/EG, 2001/573/EG)
13 02 05 nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
auf Mineralölbasis 20 01 26 Öle und Fette mit Ausnahme
derjenigen, die unter 20 01 25 fallen Empfehlung:
Örtlich behördliche Vorschriften beachten
Zum Beispiel auf geeigneter Deponie
ablagern. Zum Beispiel geeignete
Verbrennungsanlage.
13.2 Für verunreinigtes Verpackungsmaterial
Siehe Punkt 13.1
Örtlich behördliche Vorschriften beachten
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
Allgemeine Angaben
UN-Nummer:
n.a.
Straßen / Schienentransport (GGVSE/ADR/RID)
Klasse/Verpackungsgruppe:
n.a.
Klassifizierungscode:
n.a.
LQ:
n.a.
Beförderung mit Seeschiffen
GGVSee/IMDG-Code:
n.a.
(Klasse/Verpackungsgruppe)
Meeresschadstoff (Marine Pollutant):
n.a.
Beförderung mit Flugzeugen
IATA:
n.a.
(Klasse/Nebengefahr/Verpackungsgruppe)
Zusätzliche Hinweise:
Kein Gefahrgut nach o.a. V.
15. RECHTSVORSCHRIFTEN