Safety data sheet Article 22919854

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Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 18.10.2012
/ 0005
Ersetzt Fassung vom / Version: 19.01.2011
/ 0004
Gültig ab: 18.10.2012
PDF-Druckdatum: 25.10.2012
Hydrauliköl HLP 46 lose Ware
ABSCHNITT
6:
Maßnahmen
bei
unbeabsichtigter
Freisetzung
6.1
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen
und
in
Notfällen
anzuwendende
Verfahren
Augen- und Hautkontakt sowie Inhalation vermeiden.
Ggf. Rutschgefahr beachten
Keine produktgetränkten Putzlappen in den Hosentaschen mitführen.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Bei Entweichung größerer Mengen eindämmen.
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Eindringen in das Oberflächen- sowie Grundwasser als auch in den Boden vermeiden.
6.3
Methoden
und
Material
r
Rückhaltung
und
Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Universalbindemittel) aufnehmen, und gem. Abschnitt 13 entsorgen.
6.4
Verweis
auf
andere
Abschnitte
Siehe Abschnitt 13. sowie persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
ABSCHNITT
7:
Handhabung
und
Lagerung
Zusätzlich zu den in diesem Abschnitt enthaltenen Angaben finden sich auch in Abschnitt 8 und 6.1 relevante Angaben.
7.1
Schutzmaßnahmen
zur
sicheren
Handhabung
7.1.1
Allgemeine
Empfehlungen
Für gute Raumlüftung sorgen.
Essen, Trinken, Rauchen, sowie Aufbewahren von Lebensmitteln im Arbeitsraum verboten.
Hinweise auf dem Etikett sowie Gebrauchsanweisung beachten.
7.1.2
Hinweise
zu
allgemeinen
Hygienemaßnahmen
am
Arbeitsplatz
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
7.2
Bedingungen
zur
sicheren
Lagerung
unter
Berücksichtigung
von
Unverträglichkeiten
Produkt nicht in Durchgängen und Treppenaufgängen lagern.
Produkt nur in Originalverpackungen und geschlossen lagern.
Vor Feuchtigkeit geschützt und geschlossen lagern.
7.3
Spezifische
Endanwendungen
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
ABSCHNITT
8:
Begrenzung
und
Überwachung
der
Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1
Zu
überwachende
Parameter
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert.
E = einatembare Fraktion, A = Alveolengängige Fraktion. | Spb.-Üf. = Spitzenbegrenzung -
Überschreitungsfaktor (1 bis 8) und Kategorie (I, II) für Kurzzeitwerte. "= ="
= Momentanwert. Kategorie (I) = Stoffe bei denen die
lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe, (II) = Resorptiv wirksame Stoffe. | BGW =
Biologischer Grenzwert. Probennahmezeitpunkt: a) keine Beschränkung, b) Expositionsende, bzw. Schichtende, c) bei
Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten, d) vor nachfolgender Schicht, e) nach Expositionsende: ...
Stunden. | Sonstige Angaben: ARW = Arbeitsplatzrichtwert, H = hautresorptiv. Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei
Einhaltung von AGW u. BGW nicht befürchtet zu werden. Z = Ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW
und des BGW nicht ausgeschlossen werden (s. Nr 2.7 TRGS 900). Sa = Atemwegssensibilisierend. Sh = Hautsensibilisierend. Sah =
Atemwegs- und hautsensibilisierend. DFG = Deutsche Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission). AGS = Ausschuss für
Chem.
Bezeichnung
Mineralölnebel
%Bereich:
AGW:
5
mg/m3
(TLV
-
ACGIH)
Spb.
-
Üf.:
10
mg/m3
(TLV
-
ACGIH)
---
BGW:
---
Sonstige
Angaben:
---
Chem.
Bezeichnung
Mineralölnebel
%Bereich:
MAK
-
Tmw
/
TRK
-
Tmw:
5
mg/m3
(TLV
-
ACGIH)
MAK
-
Kzw
/
TRK
-
Kzw:
10
mg/m3
(TLV
-
ACGIH)
MAK
-
Mow:
---
BGW:
---
Sonstige
Angaben:
---