Datasheet

Seite: 2/7
Sicherheitsdatenblatt
gemäßV erordnu ng(EG)N r.1907 /2006,A rtikel31
Druckdatum: 24.08.2017 überarbeitet am: 24.08.2017Versionsnummer 3
H andelsname:ergo 5923
(Fortsetzung von Seite 1)
45.2.18
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
-
N achA u genkontakt:
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
-
N achV erschlu cken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen.
-
4.2 W ichtigste aku te u nd verzögertau ftretende Symptome u nd W irku ngen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
-
4.3H inweise au färztliche Soforthilfe oderSpezialbehandlu ng
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
A B S C H N ITT 5:M aßnahmen zu rB randbekämpfu ng
-
5.1 L öschmittel
-
Geeignete L öschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Gßeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem
Schaum bekämpfen.
-
A u s S icherheitsgrü nden u ngeeignete L öschmittel:
Wasser im Vollstrahl
-
5.2 B esondere vom S toffoderGemischau sgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Stickoxide (NOx)
Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2)
Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte.
Unter bestimmten Brandbedingungen sind Spuren anderer giftiger Stoffe nicht auszuschließen.
-
5.3H inweise fü rdie B randbekämpfu ng
-
B esondere Schu tzau srü stu ng:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
-
W eitere A ngaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser ssen entsprechend den behördlichen Vorschriften
entsorgt werden.
A B S C H N ITT 6:M aßnahmen beiu nbeabsichtigterFreisetzu ng
-
6.1 P ersonenbezogene V orsichtsmaßnahmen,S chu tzau srü stu ngen u nd in N otfällen anzu wendende
V erfahren
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
-
6.2 Umweltschu tzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
-
6.3M ethoden u nd M aterialfü rRü ckhaltu ngu nd Reinigu ng:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
-
6.4 V erweis au fandere A bschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zu "Gefährlichen Reaktionen" siehe Abschnitt 10.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
*
A B S C H N ITT 7 :H andhabu ngu nd L ageru ng
-
7 .1 S chu tzmaßnahmen zu rsicheren H andhabu ng
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
(Fortsetzung auf Seite 3)
CHGDE