Datasheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäßV erordnu ng(EG)1907 /2006,A nhangII
Druckdatum: 24.08.2017 überarbeitet am: 24.08.2017Versionsnummer 3
H andelsname:ergo 5923
(Fortsetzung von Seite 1)
45.2.18
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N achH au tkontakt:
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
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N achA u genkontakt:
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
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N achV erschlu cken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen.
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4.2 W ichtigste aku te u nd verzögertau ftretende Symptome u nd W irku ngen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3H inweise au färztliche Soforthilfe oderSpezialbehandlu ng
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
A B S C H N ITT 5:M aßnahmen zu rB randbekämpfu ng
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5.1 L öschmittel
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Geeignete L öschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem
Schaum bekämpfen.
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A u s S icherheitsgrü nden u ngeeignete L öschmittel:
Wasser im Vollstrahl
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5.2 B esondere vom S toffoderGemischau sgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Stickoxide (NOx)
Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2)
Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte.
Unter bestimmten Brandbedingungen sind Spuren anderer giftiger Stoffe nicht auszuschließen.
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5.3H inweise fü rdie B randbekämpfu ng
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B esondere Schu tzau srü stu ng:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
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W eitere A ngaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften
entsorgt werden.
A B S C H N ITT 6:M aßnahmen beiu nbeabsichtigterFreisetzu ng
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6.1 P ersonenbezogene V orsichtsmaßnahmen,S chu tzau srü stu ngen u nd in N otfällen anzu wendende
V erfahren
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
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6.2 Umweltschu tzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
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6.3M ethoden u nd M aterialfü rRü ckhaltu ngu nd Reinigu ng:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
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6.4 V erweis au fandere A bschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zu "Gefährlichen Reaktionen" siehe Abschnitt 10.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
DEGDE
(Fortsetzung auf Seite 3)







