Datasheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäßV erordnu ng(EG)N r.1907 /2006,A rtikel31
Druckdatum: 24.08.2017 überarbeitet am: 24.08.2017Versionsnummer 3
H andelsname:ergo 5922
(Fortsetzung von Seite 1)
45.2.18
A B S C H N ITT 4:E rste-H ilfe-M aßnahmen
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4.1 B eschreibu ngderErste-H ilfe-M aßnahmen
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A llgemeine H inweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke entfernen.
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N achE inatmen:
Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
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N achH au tkontakt:
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
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N achA u genkontakt:
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
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N achV erschlu cken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen.
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4.2 W ichtigste aku te u nd verzögertau ftretende Symptome u nd W irku ngen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3H inweise au färztliche Soforthilfe oderSpezialbehandlu ng
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
A B S C H N ITT 5:M aßnahmen zu rB randbekämpfu ng
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5.1 L öschmittel
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Geeignete L öschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem
Schaum bekämpfen.
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A u s S icherheitsgrü nden u ngeeignete L öschmittel:
Wasser im Vollstrahl
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5.2 B esondere vom S toffoderGemischau sgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Stickoxide (NOx)
Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2)
Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte.
Unter bestimmten Brandbedingungen sind Spuren anderer giftiger Stoffe nicht auszuschließen.
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5.3H inweise fü rdie B randbekämpfu ng
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B esondere Schu tzau srü stu ng:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
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W eitere A ngaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften
entsorgt werden.
A B S C H N ITT 6:M aßnahmen beiu nbeabsichtigterFreisetzu ng
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6.1 P ersonenbezogene V orsichtsmaßnahmen,S chu tzau srü stu ngen u nd in N otfällen anzu wendende
V erfahren
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
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6.2 Umweltschu tzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
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6.3M ethoden u nd M aterialfü rRü ckhaltu ngu nd Reinigu ng:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
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6.4 V erweis au fandere A bschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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