Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006, Anhang II
Druckdatum: 10.01.2015 überarbeitet am: 10.01.2015Versionsnummer 2
Handelsname: ergo 5901
(Fortsetzung von Seite 1)
40.0.6
CAS: 123-31-9
EINECS: 204-617-8
Indexnummer: 604-005-00-4
1,4-Dihydroxybenzol
Xn R22-40-68; Xi R41; Xi R43; N R50
Carc. Cat. 3, Muta. Cat. 3
Muta. 2, H341; Carc. 2, H351; Eye Dam. 1, H318; Aquatic Acute 1,
H400; Acute Tox. 4, H302; Skin Sens. 1, H317
<0,1%
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
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Nach Hautkontakt:
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
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Nach Augenkontakt:
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
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Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem
Schaum bekämpfen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Stickoxide (NOx)
Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2)
Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte.
Unter bestimmten Brandbedingungen sind Spuren anderer giftiger Stoffe nicht auszuschließen.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
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Weitere Angaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften
entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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