Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006, Anhang II
Druckdatum: 10.01.2015 überarbeitet am: 10.01.2015Versionsnummer 2
Handelsname: ergo 5200
(Fortsetzung von Seite 5)
40.0.6
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
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10.1 Reaktivität
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10.2 Chemische Stabilität
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Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
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10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Polymerisation unter Wärmeentwicklung.
Reaktion mit Alkoholen, Aminen, wässerigen Säuren und Laugen.
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10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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10.5 Unverträgliche Materialien:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Verwendung.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
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11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Akute Toxizität:
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Primäre Reizwirkung:
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an der Haut:
Reizt die Haut und die Schleimhäute.
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am Auge:
Reizwirkung.
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Sensibilisierung:
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
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Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für
Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:
Reizend
Das Produkt ist eine Zubereitung, für die keine experimentell ermittelten Toxizitätsdaten vorliegen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (D) (Selbsteinstufung (VwVwS, Anhang 4)): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation
gelangen lassen.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
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Europäischer Abfallkatalog
08 00 00 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL),
KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN
08 04 00 Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender
Materialien)
(Fortsetzung auf Seite 7)
DEGDE








