Datasheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31
Druckdatum: 16.09.2017 überarbeitet am: 16.09.2017Versionsnummer 3
Handelsname: ergo 4430
(Fortsetzung von Seite 7)
45.2.31
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (D) (Selbsteinstufung (VwVwS, Anhang 4)): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation
gelangen lassen.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
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Europäischer Abfallkatalog
08 00 00 ABFÄLLE AUS HERSTELLUNG, ZUBEREITUNG, VERTRIEB UND ANWENDUNG
(HZVA) VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN,
DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN
08 04 00 Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender
Materialien)
08 04 09* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe
enthalten
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Ungereinigte Verpackungen:
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Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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14.1 UN-Nummer
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ADR, IMDG, IATA
Entfällt
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14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
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ADR, IMDG, IATA
Entfällt
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14.3 Transportgefahrenklassen
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ADR, ADN, IMDG, IATA
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Klasse
Entfällt
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14.4 Verpackungsgruppe
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ADR, IMDG, IATA
Entfällt
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14.5 Umweltgefahren:
Nicht anwendbar.
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14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Nicht anwendbar.
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14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar.
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UN "Model Regulation":
Entfällt
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
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15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII
Beschränkungsbedingungen: 3
(Fortsetzung auf Seite 9)
CHGDE









