Datasheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31
Druckdatum: 16.09.2017 überarbeitet am: 16.09.2017Versionsnummer 3
Handelsname: ergo 4430
(Fortsetzung von Seite 3)
45.2.31
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Bei Einwirkung von Dämpfen/Staub/Aerosol Atemschutz verwenden.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zu "Gefährlichen Reaktionen" siehe Abschnitt 10.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im Originalgebinde aufbewahren.
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Zusammenlagerungshinweise:
Nicht erforderlich.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
In gut verschlossenen Gebinden hl und trocken lagern.
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
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Lagerklasse (TRGS 510, Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern):
10-13
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7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
79-10-7 Acrylsäure
MAK (Schweiz) Kurzzeitwert: 30 mg/m³, 10 ml/m³
Langzeitwert: 30 mg/m³, 10 ml/m³
SSc;
79-41-4 Methacrylsäure
MAK (Schweiz) Kurzzeitwert: 360 mg/m³, 100 ml/m³
Langzeitwert: 180 mg/m³, 50 ml/m³
SSc;
(Fortsetzung auf Seite 5)
CHGDE