Datasheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31
Druckdatum: 16.09.2017 überarbeitet am: 16.09.2017Versionsnummer 3
Handelsname: ergo 4052
(Fortsetzung von Seite 1)
45.2.31
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
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3.2 Gemische
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Beschreibung:
Klebstoff
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Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 128-37-0
EINECS: 204-881-4
Butylhydroxytoluol
Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410
≥ 0,25 - < 1%
CAS: 80-15-9
EINECS: 201-254-7
Indexnummer: 617-002-00-8
α,α-Dimethylbenzylhydroperoxid
Org. Perox. E, H242; Acute Tox. 3, H331; STOT RE 2, H373;
Skin Corr. 1B, H314; Aquatic Chronic 2, H411; Acute Tox. 4,
H302; Acute Tox. 4, H312; STOT SE 3, H335
≥ 0,25 - < 1%
CAS: 114-83-0
EINECS: 204-055-3
2-Phenylacetohydrazid
Acute Tox. 3, H301
≥ 0,1 - < 1%
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Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke entfernen.
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
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Nach Hautkontakt:
Bei Berührung mit der Haut mit viel Wasser abwaschen.
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Nach Augenkontakt:
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
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Nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Stickoxide (NOx)
Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2)
Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte.
Unter bestimmten Brandbedingungen sind Spuren anderer giftiger Stoffe nicht auszuschließen.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
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Weitere Angaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften
entsorgt werden.
ATGDE
(Fortsetzung auf Seite 3)







