Datasheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006, Anhang II
Druckdatum: 16.09.2017 überarbeitet am: 16.09.2017Versionsnummer 3
Handelsname: ergo 4052
(Fortsetzung von Seite 5)
45.2.31
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
-
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
*
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Ökotoxische Wirkungen:
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Bemerkung:
Schädlich für Fische.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Schädlich für Wasserorganismen
Wassergefährdungsklasse 2 (D) (Selbsteinstufung (VwVwS, Anhang 4)): wassergefährdend
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
Nicht in Grundwasser, in Gewässer oder unverdünnt in die Kanalisation gelangen lassen.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
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Europäischer Abfallkatalog
08 00 00 ABFÄLLE AUS HERSTELLUNG, ZUBEREITUNG, VERTRIEB UND ANWENDUNG
(HZVA) VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN,
DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN
08 04 00 Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender
Materialien)
08 04 10 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
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Ungereinigte Verpackungen:
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Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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14.1 UN-Nummer
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ADR, IMDG, IATA
Entfällt
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14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
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ADR, IMDG, IATA
Entfällt
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14.3 Transportgefahrenklassen
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ADR, ADN, IMDG, IATA
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Klasse
Entfällt
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14.4 Verpackungsgruppe
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ADR, IMDG, IATA
Entfällt
(Fortsetzung auf Seite 7)
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