Safety Data Sheet Article 10926720

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 03.02.2017 überarbeitet am: 17.01.2017Versionsnummer 23
Handelsname: Epifanes Bootslack klar
(Fortsetzung von Seite 3)
44.1.9
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung: Atemschutzgerät anlegen.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Atemschutzgerät anlegen.
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Eindringen in Kanalisation, Gruben und Keller verhindern.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden
benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder,
Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Aerosolbildung vermeiden.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Atemschutzgeräte bereithalten.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.
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Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten.
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Lagerklasse:
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Entzündbare Flüssigkeiten
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7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
(Fortsetzung auf Seite 5)
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