Safety data sheet Article 22326481
Johnson Controls Datenblatt Bleiakkumulatoren / Ausgabe 15 vom 30.06.07 / Seite 7 von 9
12. Angaben zur Ökologie
Diese Information ist nur relevant, wenn die Batterie zerstört ist und ein direkter Kontakt
mit den Inhaltsstoffen besteht.
- Blei und seine anorganischen Verbindungen
Sind schwer wasserlöslich, im sauren oder alkalischen Milieu kann Blei gelöst wer-
den. Die Eliminierung aus dem Wasser muß durch chemisch/physikalische
Behandlung sichergestellt werden. Bleihaltiges Abwasser darf nicht unbehandelt ab-
gegeben werden.
Wassergefährdender Stoff im Sinne : Wassergefährdungsklasse: 1
des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) (schwach wassergefährdend)
- Schwefelsäure
Nicht in Kanalisation gelangen lassen. Säure mit Kalk oder Soda neutralisieren.
Ökologischer Schaden durch pH-Veränderung möglich.
Wassergefährdender Stoff im Sinne : Wassergefährdungsklasse: 1
des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) (schwach wassergefährdend)
13. Hinweise zur Verwertung
Die Johnson Controls Autobatterie GmbH nimmt die in Verkaufsstellen, öffentlich-
rechtlichen und gewerblichen Betrieben gesammelten Altbatterien zurück. Die Batterien
werden in Bleirecyclinghütten verwertet und als Sekundärblei wieder dem Produktions-
prozess zugeführt. Hierzu hat die Johnson Controls Autobatterie GmbH ein eigenes
Rücknahmesystem installiert (Information hierüber wird bei Bedarf zugesandt).
Verbrauchte Bleibatterien sind als besonders überwachungsbedürftiger Abfall zur Ver-
wertung eingestuft (EAK 160601*). Sie unterliegen den Bestimmungen der Richtlinie
157/91/EWG sowie nationalen Vorschriften über die Wiederverwertung von Batterien.
Batterien sind deswegen mit dem Recycling-/Rückgabesymbol und mit einer durchge-
strichenen Mülltonne gekennzeichnet (siehe auch unter 15 Kennzeichnung). Verbrauch-
te Bleibatterien können vom Kunden in Verkaufsstellen und bei öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern (Städte und Landkreise) zurückgegeben werden.
Verbrauchte Bleibatterien sollen nicht mit anderen Batterien vermischt werden, um die
Verwertung nicht zu erschweren.
Keinesfalls darf der Elektrolyt, die verdünnte Schwefelsäure unsachgemäß entleert
werden, dieser Vorgang ist von Fachbetrieben durchzuführen.