Safety Data Sheet

Johnson Controls Autobatterie GmbH & Co. KGaA
Datenblatt zum sicheren Umgang mit Bleibatterien
Ausgabe 03 CLP / 2018-07-27 / Seit e 6 von 22
Blutuntersuchung ist notwendig, um zu bestätigen, dass die Expositionskontrollen ausreichend
sind.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Typische klinische Manifestationen einer Bleivergiftung beinhalten Schwäche, Reizbarkeit, Asthenie,
Übelkeit, Bauchschmerzen mit einhergehender Darmträgheit und Blutarmut.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe und Spezialbehandlung
Vergiftungssymptome können nach mehreren Stunden auftreten, deshalb wird eine ärztliche
Überwachung bis mindestens 48 Stunden nach dem Unfall empfohlen. Bei Verschlucken sollte ein
Abführmittel gegeben werden, Behandlung wie bei einer Bleivergiftung. Eine regelmäßige
Blutuntersuchung ist notwendig, um zu bestätigen, dass die Expositionskontrollen ausreichend sind.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel:
CO2, Pulver oder Wasser. Größeren Brand mit Schaum
bekämpfen. Brandbekämpfungsmaßnahmen einsetzen,
die an die örtlichen Gegebenheiten und das Umfeld
angepasst sind.
Gefahren, die von dem Erzeugnis
ausgehen:
Bei einem Brand können gefährliche Verbrennungsgase
gebildet werden: Bleidämpfe; Bleioxid und Schwefeloxide.
Hinweise für die Brandbekämpfung:
Geeignetes Atemschutzgerät tragen.
Spezifische Methoden:
Keine bekannt.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren.
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit einer persönlichen Gefahr verbunden sind, oder von
Personen ohne ausreichende Ausbildung. Bereich absperren. Nicht erforderliche und nicht geschützte
Personen fernhalten. Ausgetretenes Material nicht berühren und nicht hindurch laufen. Einatmen von Dampf
oder Nebel vermeiden. Für ausreichende Belüftung sorgen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung
anlegen (siehe Abschnitt 8).
Umweltschutzmaßnahmen
Bindemittel wie Sand, Kalk oder Soda verwenden. Entsorgung des Materials nach den lokalen
Bestimmungen. Eintritt in Kanalisation, Gewässer und Boden vermeiden.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe auch Abschnitte 8 und 13 für weitere Einzelheiten.