Safety Data Sheet
Johnson Controls Autobatterie GmbH & Co. KGaA
Datenblatt zum sicheren Umgang mit Bleibatterien
Ausgabe 03 CLP / 2018-07-27 / Seit e 19 von 22
13. Hinweise zur Verwertung
Die Johnson Controls Autobatterie GmbH& Co. KGaA nimmt die in Verkaufsstellen, öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern und gewerblichen Betrieben gesammelten, verbrauchten Bleibatterien zurück. Die Batterien
werden in Bleirecyclinghütten verwertet und als Sekundärblei wieder dem Produktionsprozess zugeführt. Hierzu
hat die Johnson Controls Autobatterie GmbH & Co. KGaA ein eigenes Rücknahmesystem mit dem Namen
ecosteps
®
etabliert.
Gebrauchte Bleibatterien sind als besonders überwachungsbedürftiger Abfall zur Verwertung eingestuft (EAK
160601*). Sie unterliegen den Bestimmungen der Richtlinie 157/91/EWG sowie nationalen Vorschriften über die
Wiederverwertung von Batterien.
Batterien sind deswegen mit dem Recycling-/Rückgabesymbol und mit einer durchgestrichenen Mülltonne
gekennzeichnet (siehe auch unter 15 Kennzeichnung).
Hinweis zu nationale Vorschriften (Deutschland): Gebrauchte Bleibatterien unterliegen nicht der deutschen
Nachweisverordnung.
Verbrauchte Bleibatterien dürfen nicht mit anderen Batterien vermischt werden, um die Verwertung nicht zu
erschweren. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass keine Lithium-Ionen-Batterien, die z.T. die gleiche Form
wie Bleibatterien aufweisen, zusammen mit Bleibatterien in den gleichen Behältern oder Containern gesammelt
werden. Bei Vermischungen kann es zu Bränden oder Explosionen kommen.
Keinesfalls darf der Elektrolyt, verdünnte Schwefelsäure, unsachgemäß entleert werden, dieser Vorgang ist von
Fachbetrieben durchzuführen.
14. Transport Information
Land Transport
Land Transport (ADR/RID)
UN Nr:
Bezeichnung:
Verpackungsgruppe:
Gefahrzettel:
ADR-Tunnel-
Beschränkungscode
UN2794
Klasse 8, Ätzend
BATTERIEN, NASS,
GEFÜLLT MIT SÄURE
keine
8
E
Sondervorschrift 598:
Bleibatterien unterliegen nicht den
Vorschriften des ADR/RID, wenn
- sie gegen Rutschen, Umfallen
und Beschädigung gesichert
sind;
- sie mit Trageeinrichtungen
versehen sind, es sei denn, sie
sind z.B. auf Paletten gestapelt;
- sie außen keine gefährlichen
Spuren von Säure aufweisen,
- sie gegen Kurzschluss
gesichert sind.
Gebrauchte Bleibatterien
unterliegen nicht den
Vorschriften des ADR/RID,
wenn