Certifications 2
Seite 4 von 5
Knopf-Lithium-Mangandioxid-Batterien
Der Januar 2015
©2015 Energizer
Erscheinung und Geruch
Fester Körper / kein Geruch
ABSCHNITT 10 - STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Lithium-Mangandioxid-Batterien erfüllen keine der in 40 CFR 261.2 für Reaktivität festgelegten Kriterien.
ABSCHNITT 11 – ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
Lithium-Mangandioxid-Batterien sind kein Gefahrenabfall. Unter normalen Gebrauchsbedingungen sind Lithium-Mangandioxid-Batterien nicht toxisch.
ABSCHNITT 12 – ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE
Eigenschaften wie Ökotoxikologie, Persistenz und Bioakkumulation treffen nicht zu.
ABSCHNITT 13 - HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Gemäß allen geltenden Bestimmungen entsorgen.
ABSCHNITT 14 – ANGABEN ZUM TRANSPORT
Allgemein gilt, dass alle Batterien für jegliche Art des Transports (Boden-, Luft-, Seetransport) sicher und vorschriftsmäßig verpackt werden müssen.
Gemäß den behördlichen Vorschriften zur sicheren Verpackung müssen Batterien so verpackt werden, dass Kurzschlüsse verhindert werden und dass
die Batterien von einer "festen Außenverpackung" umgeben sind, die ein Austreten des Inhalts verhindert. Alle Originalverpackungen der
Lithiumbatterien von Energizer erfüllen diese Vorschriften.
Lithium-Knopfbatterien von Energizer sind von der Klassifizierung als Gefahrengut ausgenommen, da sie die Anforderungen der weiter unten
aufgeführten Sonderbestimmungen erfüllen. (Allgemein gilt, sie sind ordnungsgemäß verpackt und beschriftet, enthalten weniger als 1 g Lithium und
erfüllen die Prüfanforderungen der Gefahrengutvorschriften UN Model Regulations, Abschnitt 38.3 ).
Aufsichtsbehörde
Sonderbestimmungen
ADR
188, 230, 310, 636, 656
IMDG
188, 230, 310, 957
UN
UN 3090, UN 3091
US DOT
29, A54, A100, A101
IATA, ICAO
Verpackungsanleitungen 968 - 970
ABSCHNITT 15 - ANGABEN ZU DEN VORSCHRIFTEN
Abgesehen von den in Abschnitt 14 genannten Transportanforderungen unterliegen die von Energizer Battery Manufacturing, Inc. vertriebenen Lithium-
Mangandioxid-Batterien keinen behördlichen Vorschriften.
SARA/TITLE III - Als Ware unterliegt diese Batterie und ihr Inhalt nicht den Anforderungen des "Emergency Planning and Community Right-To-Know"-
Gesetzes (Notfallplanung und Recht-auf-Information).
ABSCHNITT 16 - SONSTIGE ANGABEN
Keine.