Certifications 2
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Mini-Alkali-Batterien
Der Januar 2015
©2015 Energizer
Allgemein gilt, dass alle Batterien für jegliche Art des Transports (Boden-, Luft-, Seetransport) sicher und vorschriftsmäßig verpackt werden müssen.
Gemäß den behördlichen Vorschriften zur sicheren Verpackung müssen Batterien so verpackt werden, dass Kurzschlüsse verhindert werden und dass
die Batterien von einer "festen Außenverpackung" umgeben sind, die ein Austreten des Inhalts verhindert. Alle Originalverpackungen der Alkali-Batterien
von Energizer erfüllen diese Vorschriften.
Alkali-Batterien (auch “Trockenzellen-Batterien” genannt) sind gemäß den ADR-Vorschriften in Bezug auf die grenzüberschreitende Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße, dem IMDG-Code (Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen), den UN-
Gefahrengutvorschriften, den IATA-Gefahrengutvorschriften, technischen Anleitungen der ICAO und den US-amerikanischen Vorschriften bezüglich
Gefahrenstoffen(49 CFR) kein Gefahrengut. Diese Batterien unterliegen nicht den Vorschriften für Gefahrengüter, solange sie die Anforderungen in den
folgenden Bestimmungen erfüllen.
Aufsichtsbehörde
Sonderbestimmungen
ADR
Nicht geregelt
IMDG
Nicht geregelt
UN
Nicht geregelt
US DOT
49 CFR 172.102 Provision 130
IATA
A123
ICAO
Nicht geregelt
Alle Energizer Alkali-Batterien sind so verpackt, dass Kurzschluss oder die Erzeugung von gefährlich hohen Temperaturen vermieden wird und die
vorstehenden Sonderbedingungen erfüllt werden. Außerdem verlangen die IATA-Gefahrengutvorschriften (IATA Dangerous Goods Regulations) und die
technischen Anleitungen der ICAO (ICAO Technical Instructions) die Aufschrift “Nicht eingeschränkt” und die Sonderbestimmungsnummer (Special
Provision Number) A123 auf dem Luftfrachtbrief, wenn ein solcher ausgestellt wird.
ABSCHNITT 15 - ANGABEN ZU DEN VORSCHRIFTEN
Die von Energizer Battery Manufacturing, Inc. vermarkteten Batterien sind vom US-Verkehrsministerium und den großen internationalen
Aufsichtsbehörden nicht als Gefahrengüter klassifiziert und daher nicht geregelt.
SARA/TITLE III - Als Ware unterliegt diese Batterie und ihr Inhalt nicht den Anforderungen des "Emergency Planning and Community Right-To-Know"-
Gesetzes (Notfallplanung und Recht-auf-Information).
ABSCHNITT 16 - SONSTIGE ANGABEN
Keine.
Energizer hat urheberrechtlich geschützte Produktsicherheitsdatenblätter erstellt, um Informationen über die verschiedenen Eveready/Energizer-
Batterien bereitzustellen. Gemäß dem OSHA Hazard Communication Standard, Abschnitt 1910.1200 (c), sind Eveready/Energizer-Batterien gefertigte
Waren, die unter normalen Betriebsbedingungen zu keiner Exposition gegenüber gefährlichen chemischen Stoffen führen. Die hierin enthaltenen
Informationen und Empfehlungen wurden zu Informationszwecken und in gutem Glauben erstellt und waren zum Zeitpunkt der Erstellung korrekt.
ENERGIZER BATTERY MANUFACTURING, INC. GEWÄHRT JEDOCH KEINE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICHER NOCH STILLSCHWEIGENDER ART,
BEZÜGLICH DIESER INFORMATIONEN UND IST VON JEGLICHER HAFTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT BEZUGNAHME AUF DIESE FREIGESTELLT.