Instructions
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Qualifikation und Pflichten
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2.2 Qualifikation und Pflichten
Alle Tätigkeiten am Stromerzeuger dürfen nur von hierzu
geeigneten Personen durchgeführt werden.
Diese müssen,
• die Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsanwei-
sungen des Stromerzeugers kennen und anwenden kön-
nen.
• das Kapitel "Allgemeine Sicherheitsbestimmungen" gele-
sen haben.
• die Inhalte des Kapitels "Allgemeine Sicherheitsbestim-
mungen" verstanden haben.
• die Inhalte des Kapitels "Allgemeine Sicherheitsbestim-
mungen" praktisch anwenden und umsetzen können.
• die technische Dokumentation verstanden haben und
praktisch umsetzen können.
2.3 Persönliche Schutzausrüstung
Diese persönliche Schutzausrüstung müssen Sie bei allen in
dieser Anleitung beschriebenen Tätigkeiten am Stromerzeu-
ger tragen:
• Gehörschutz
• Schutzhandschuhe
2.4 Gefahrenbereiche und Arbeitsplätze
Die Gefahrenbereiche und Arbeitsplätze (Arbeitsbereiche)
am Stromerzeuger werden von den auszuführenden Tätig-
keiten innerhalb der einzelnen Lebenszyklen bestimmt:
Lebenszyklus
Tätigkeit
Gefahrenbereich
Arbeitsbereich
Transport im Fahrzeug Umkreis von 1,0 m keiner
durch Bedienpersonal Umkreis von 1,0 m
Betrieb Aufstellen
Betreiben Umkreis von 5,0 m
Tanken Umkreis von 2,0 m
Pflege und Wartung
Reinigen Umkreis von 1,0 m
Stillsetzen
Warten
Tab. 2.1: Gefahrenbereiche und Arbeitsplätze am Stromerzeuger










