Instructions

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Qualifikation und Pflichten
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2.2 Qualifikation und Pflichten
Alle Tätigkeiten am Stromerzeuger dürfen nur von hierzu
geeigneten Personen durchgeführt werden.
Diese müssen,
die Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsanwei-
sungen des Stromerzeugers kennen und anwenden kön-
nen.
das Kapitel "Allgemeine Sicherheitsbestimmungen" gele-
sen haben.
die Inhalte des Kapitels "Allgemeine Sicherheitsbestim-
mungen" verstanden haben.
die Inhalte des Kapitels "Allgemeine Sicherheitsbestim-
mungen" praktisch anwenden und umsetzen können.
die technische Dokumentation verstanden haben und
praktisch umsetzen können.
2.3 Persönliche Schutzausrüstung
Diese persönliche Schutzausrüstung müssen Sie bei allen in
dieser Anleitung beschriebenen Tätigkeiten am Stromerzeu-
ger tragen:
Gehörschutz
Schutzhandschuhe
2.4 Gefahrenbereiche und Arbeitsplätze
Die Gefahrenbereiche und Arbeitsplätze (Arbeitsbereiche)
am Stromerzeuger werden von den auszuführenden Tätig-
keiten innerhalb der einzelnen Lebenszyklen bestimmt:
Lebenszyklus
Tätigkeit
Gefahrenbereich
Arbeitsbereich
Transport im Fahrzeug Umkreis von 1,0 m keiner
durch Bedienpersonal Umkreis von 1,0 m
Betrieb Aufstellen
Betreiben Umkreis von 5,0 m
Tanken Umkreis von 2,0 m
Pflege und Wartung
Reinigen Umkreis von 1,0 m
Stillsetzen
Warten
Tab. 2.1: Gefahrenbereiche und Arbeitsplätze am Stromerzeuger