Safety Data Sheet Article 20148777
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
EMSAL GRUND- UND KRAFTREINIGER 1000ML
WM 1103054 Bestellnummer: 0103054
Version 4.8
Überarbeitet am 03.11.2017
Druckdatum 04.12.2017
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Mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
:
Unverletztes Auge schützen.
Vorhandene Kontaktlinsen, wenn möglich, entfernen.
Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch
unter den Augenlidern.
Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
:
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen.
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen.
Arzt aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome
:
Reizung
Risiken
:
Keine Information verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung
:
Für Ratschläge eines Spezialisten soll sich der Arzt an die
Giftzentrale wenden.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
:
Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Abwasser
oder in Wasserläufe gelangen lassen.
Gefährliche
Verbrennungsprodukte
:
Keine gefährlichen Verbrennungsprodukte bekannt
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung für
die Brandbekämpfung
:
Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Weitere Information
:
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die
Kanalisation gelangen. Brandrückstände und kontaminiertes
Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen
:
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Für angemessene Lüftung sorgen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen










