Certifications 2

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
EM-080
Überarbeitet am: 17.07.2020
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Wasser. Schaum. Sprühwasser.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Stickoxide (NOx). Kohlendioxid (CO2).
Schutzkleidung.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Das Material ist nicht brennbar. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Es sind keine speziellen technischen Schutzmaßnahmen erforderlich.
Hinweise zum sicheren Umgang
Das Produkt ist nicht: Brandfördernd. Entzündlich. Explosionsfähig.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Nur im Originalbehälter lagern. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
LGK 12 Nicht brennbare Flüssigkeiten.
Lagerklasse nach TRGS 510:
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
D - DE
Druckdatum: 17.07.2020
Revisions-Nr.: 1,04