Security Datasheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 31.08.2018 überarbeitet am: 30.08.2018Version Nr. 102
Handelsname: WET.Protect e-nautic
(Fortsetzung von Seite 6)
47.0.11
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Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Dämpfe wirken in erhöhten Konzentrationen reizend auf die oberen Atemwege. Bei sehr hohen
Konzentrationen Benommenheit, Kopfschmerzen und Bewußtlosigkeit möglich.
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CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
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Keimzell-Mutagenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Karzinogenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
Kohlenwasserstoffe, C9-C11, n-Alkane, Isoalkane, cyclische Verbindungen, <2% Aromaten
LC 50 / 96 h > 1000 mg/l (Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss)) (OECD 203)
EC 50 / 48 h > 1000 mg/l (Großer Wasserfloh (Daphnia magna)) (OECD 202)
EC 50 / 72 h > 1000 mg/l (Pseudokirchneriella subcapitata) (OECD 201)
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Nicht leicht biologisch abbaubar
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Darf nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen.
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Der nachstehende Hinweis bezieht sich auf das Produkt, das so belassen wurde und nicht auf
weiterverarbeitete Produkte. Bei der Mischung mit anderen Produkten können andere Entsorgungswege
erforderlich sein; im Zweifelsfall den Lieferanten des Produktes oder die lokale Behörde zu Rate ziehen.
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Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Wenn möglich dem Recycling zuführen, ansonsten in zugelassener Anlage verbrennen oder deponieren.
Kontaminiertes Wasser über Abscheider abtrennen und gemäß behördlichen Anordnungen entsorgen.
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Abfallschlüsselnummer:
Die Abfallschlüsselnummern sind seit dem 1.1.1999 nicht nur Produkt- sondern im wesentlichen
anwendungsbezogen. Die für die Anwendung gültige Abfallschlüsselnummer kann dem Europäischen
Abfallkatalog entnommen werden.
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Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
(Fortsetzung auf Seite 8)
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