Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt
Elita Modelle Klaus Kutschka
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Überarbeitet am: 09.01.2018
LIFE COLOURS
Materialnummer: 00336-0003
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Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorgenommen.
Sonstige Angaben zu Prüfungen
Erfahrungen aus der Praxis
Sonstige Beobachtungen
Wiederholter oder fortgesetzter Kontakt kann Hautreizungen und Dermatitis auf Grund der entfettenden
Eigenschaften des Produkts bewirken.
Hohe Dampfkonzentrationen können Augen und Atemwege reizen und betäubend wirken .
Symptome erhöhter Exposition sind Schwindel, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Brechreiz, Bewusstlosigkeit,
Atemstillstand.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Ökotoxikologische Daten liegen nicht vor.
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten vorhanden.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten vorhanden.
Keine Daten vorhanden.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) enthält dieses Produkt keine PBT / vPvB - Substanzen.
Deutlich wassergefährdend.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Nicht in Oberflächenwasser oder Kanalisation gelangen lassen.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Die Wiederverwertung (Recycling) ist der Entsorgung vorzuziehen.
Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften verbrannt werden .
Abfallschlüssel Produkt
200127
SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND
INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH
GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN; Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01);
Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten; gefährlicher Abfall
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer
Wiederverwendung zugeführt werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
Leere Behälter zur örtlichen Wiederverwertung, Wiedergewinnung oder Abfallbeseitigung abgeben.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Revisions-Nr.: 1,1 D - DE Druckdatum: 09.01.2018