Safety data sheet
LIFE COLOURS
00336-0003
Elita Modelle Klaus Kutschka
EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Revisions-Nr.: 1,01
Überarbeitet am: 27.11.2012
III
14.4. Verpackungsgruppe:
3
Gefahrzettel:
Begrenzte Menge (LQ) Passenger:
Y344 / 10 L
355
IATA-Verpackungsanweisung - Passenger:
60 L
IATA-Maximale Menge - Passenger:
366
IATA-Verpackungsanweisung - Cargo:
220 L
IATA-Maximale Menge - Cargo:
14.5. Umweltgefahren
nein
Umweltgefährlich:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Der Transport erfolgt ausschließlich in zugelassenen und geeigneten Verpackungen.
Deutschland / Postversand: National: max. 3000 ml je Innenverpackung / max. 6000 ml je Versandstück; International:
verboten.
Sonstige einschlägige Angaben
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
EU-Vorschriften
< 60 %
Angaben zur VOC-Richtlinie:
Nationale Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG).
Beschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten (§§ 4 und 5
MuSchRiV).
Beschäftigungsbeschränkung:
Bestimmungen der Störfallverordnung beachten.
Störfallverordnung:
Katalognr. gem. StörfallVO:
5.2.5: Organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff bei m >= 0.50 kg/h:
Konz. 50 mg/m³
Technische Anleitung Luft III:
< 60 %
Anteil:
2 - wassergefährdend
Wassergefährdungsklasse:
gemäß VwVwS Anhang 2
Status:
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Voller Wortlaut der R-Sätze in Abschnitt 2 und 3
10 Entzündlich.
20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
36 Reizt die Augen.
36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
37 Reizt die Atmungsorgane.
41 Gefahr ernster Augenschäden.
51 Giftig für Wasserorganismen.
52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Voller Wortlaut der H-Sätze in Abschnitt 2 und 3
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
D - DE
Druckdatum: 27.11.2012
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