Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 18.04.2012 überarbeitet am: 29.03.2012Versionsnummer 25
Handelsname: JOWACOLL 113.10
(Fortsetzung von Seite 5)
34.1.12
·
vPvB:
Nicht anwendbar.
·
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
·
Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
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Europäischer Abfallkatalog
08 04 10 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
·
Klebstoffe, trocken, feste Masse (ausgehärtet)
Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll entsorgt werden.
Abfallschlüsselnummer 08 04 10: Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die
unter 08 04 09 fallen.
·
Ungereinigte Verpackungen:
·
Empfehlung:
Die Verpackung ist nach Maßgabe der Verpackungsverordnung zu entsorgen.
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender
Reinigung einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
·
Empfohlenes Reinigungsmittel:
Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
*
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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14.1 UN-Nummer
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ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
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14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
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ADR, ADN, IMDG, IATA
entfällt
·
14.3 Transportgefahrenklassen
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ADR, ADN, IMDG, IATA
·
Klasse
entfällt
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14.4 Verpackungsgruppe
·
ADR, IMDG, IATA
entfällt
·
14.5 Umweltgefahren:
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Marine pollutant:
Nein
·
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Nicht anwendbar.
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14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II
des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und
gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar.
·
Transport/weitere Angaben:
Kein Gefahrengut nach obigen Verordnungen
D
(Fortsetzung auf Seite 7)