Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 18.04.2012 überarbeitet am: 29.03.2012Versionsnummer 25
Handelsname: JOWACOLL 113.10
(Fortsetzung von Seite 4)
34.1.12
·
VOC - Flüchtige organische Bestandteile
·
Europäische Gemeinschaft / European
Community
0,05 %
·
Schweiz / Suisse / Switzerland
0,00 %
·
USA (ohne Wasser und ausgenommene
Substanzen)
0,9 g/l / 0,01 lb/gl
*
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
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10.1 Reaktivität
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10.2 Chemische Stabilität
·
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
·
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
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10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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10.5 Unverträgliche Materialien:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Kohlenmonoxid
Essigsäure
*
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
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11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Akute Toxizität:
·
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
entfällt
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Primäre Reizwirkung:
·
an der Haut:
Keine Reizwirkung
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am Auge:
Keine Reizwirkung
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Sensibilisierung:
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt
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Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen
Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG (Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates) in der letztgültigen Fassung.
Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach
unseren Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen
Wirkungen.
*
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
·
12.1 Toxizität
·
Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
·
Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation
gelangen lassen.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
·
PBT:
Nicht anwendbar.
(Fortsetzung auf Seite 6)
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