User manual
Heizen Sie, wenn möglich, den Backofen
nicht vor, bevor Sie die Speisen
hineingeben.
Beträgt die Garzeit mehr als 30 Minuten,
reduzieren Sie die Backofentemperatur
je nach Gardauer 3-10 Minuten vor
Ablauf der Garzeit auf die
Mindesttemperatur. Durch die
Restwärme des Backofens werden die
Speisen weiter gegart.
Nutzen Sie die Restwärme, um andere
Speisen aufzuwärmen.
Halten Sie die Unterbrechungen beim
Backen so kurz wie möglich, wenn Sie
mehrere Gerichte nacheinander
zubereiten.
Garen mit Heißluft
Nutzen Sie, wenn möglich, die
Garfunktionen mit Heißluft, um Energie
zu sparen.
Restwärme
Die Heizelemente werden bei einem
Programm mit der aktivierten Option
Dauer bzw. Ende und einer Garzeit von
länger als 30 Minuten bei einigen
Ofenfunktionen automatisch früher
ausgeschaltet.
Der Ventilator und die Lampe bleiben
eingeschaltet.
Warmhalten von Speisen
Wählen Sie die niedrigstmögliche
Temperatureinstellung, wenn Sie die
Restwärme zum Warmhalten von
Speisen nutzen möchten. Die
Restwärmeanzeige oder die Temperatur
erscheint auf dem Display.
Garen bei ausgeschalteter
Backofenbeleuchtung
Schalten Sie die Lampe während des
Garvorgangs aus. Schalten Sie sie nur
ein, wenn Sie sie benötigen.
Feuchte Heißluft
Diese Funktion ist entwickelt worden, um
während des Garvorgangs Energie zu
sparen.
Bei Verwendung dieser Funktion schaltet
sich die Backofenlampe automatisch
nach 30 Sekunden aus. Sie können die
Backofenlampe wieder einschalten, aber
dadurch werden die erwarteten
Energieeinsparungen reduziert.
Ausschalten des Displays
Sie können das Display ausschalten.
Halten Sie
und gleichzeitig
gedrückt. Wiederholen Sie diesen Schritt
zum erneuten Einschalten des Displays.
16. UMWELTTIPPS
Recyceln Sie Materialien mit dem
Symbol . Entsorgen Sie die
Verpackung in den entsprechenden
Recyclingbehältern. Recyceln Sie zum
Umwelt- und Gesundheitsschutz
elektrische und elektronische Geräte.
Entsorgen Sie Geräte mit diesem Symbol
nicht mit dem Hausmüll. Bringen Sie
das Gerät zu Ihrer örtlichen
Sammelstelle oder wenden Sie sich an
Ihr Gemeindeamt.
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DEUTSCH 39










