Datasheet
DEUTSCH
- Unbefugten Bedienern ist es untersagt, Eingriffe jeder Art am Ventilator vorzunehmen.
- Bringen Sie die Schutzvorrichtungen wieder an, bevor Sie den Ventilator nach Eingriffen, die deren Entfernung vorsehen, wieder
in Betrieb nehmen.
- Halten Sie alle Schutzvorrichtungen vollständig funktionsfähig.
- Halten Sie alle am Ventilator angebrachten Hinweisschilder in gutem Zustand.
- Verriegeln Sie alle Antriebe bzw. Regelschrauben gut.
- Das Personal, das Eingriffe am Ventilator vornimmt, muss über die erforderliche persönliche Schutzausrüstung verfügen.
- Tragen Sie nur eng anliegende Kleidung.
- Halten Sie die Hände von Ventilatoren für den Transport von Förderungsmedien mit hohen Temperaturen fern.
EIGENGEFAHREN DES VENTILATORS
- Einzug durch bewegliche Organe
- Einzug durch Ansaugung des Ventilators
- Herausschleudern eines angesaugten Gegenstandes
VerbrennungendurchhoheTemperaturenandenOberflächendesVentilators
- Bruchgefahren durch: Übermäßige Vibrationen
Zu hohe Geschwindigkeiten
Übertemperatur
GEFAHREN BEI DER WARTUNG
- Sorgen Sie für eine programmierte Wartung, um mechanische und strukturelle Probleme auf Dauer zu verhindern.
- Denken Sie bei der Reinigung des Laufrads daran, dass dieses auch bei unterbrochener Stromversorgung noch nachlaufen
oder einen Anstoß durch natürlichen oder durch die Luft von anderen an dieselbe Anlage angeschlossenen Geräten übertrage-
nen Strom erhalten könnte: daraus ergibt sich eine ernste Scher- und/oder Einzuggefahr. Aus diesem Grund muss das Laufrad
mechanisch blockiert werden.
Es ist strengstens untersagt: - Eingriffe am Ventilator vorzunehmen, wenn dieser in Betrieb ist
- Schutzvorrichtungen während des Betriebs zu entfernen
- Eingriffe am Ventilator vorzunehmen, ohne vorher die Stromzufuhr zu unterbrechen.
GERÄUSCHENTWICKLUNG
Die Geräuschentwicklung der Ventilatoren wird in dB(A) ausgedrückt und im (beiliegenden) technischen Datenblatt aufgeführt.
ACHTUNG: Der Betreiber könnte aufgrund der Arbeitsumgebung andere als die angegebenen Werte wahrnehmen. Es
empfiehltsichimmer,denVentilatorvomBodenundvomLüftungskanalmitHilfevonSchwingungsdämpfernzuisolierenund,
soweit erforderlich, wirksame Schallschutzsysteme zum Schutz des Personals einzusetzen.
Bediener und Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Vorschriften zum persönlichen Lärmschutz (gemäß den einschlägigen euro-
päischen und nationalen Normen) einhalten. Hierzu ist gegebenenfalls der Gebrauch einer persönlichen Schutzausrüstung (Ge-
hörschutz etc.) entsprechend des Gesamtschalldruckpegels im Arbeitsbereich sowie der täglichen Lärmbelastung des Personals
vorzuschreiben.
GEFAHREN MECHANISCHER ART
Es liegen keine Gefahren mechanischer Art vor. Der Ventilator ist durch feste oder bewegliche Abdeckungen an den rotierenden
Teilen gemäß UNI 10615 mechanisch geschützt.
Der Schutz der Ein- und Austrittsstutzen des Materials muss durch den Installateur erfolgen oder mit Hilfe eines Gitters, das ein
Erreichen der beweglichen Teile unterbindet. Für die Wartungsarbeiten muss der Bediener in jedem Fall, nachdem er die Ma-
schine in einen sicheren Zustand gebracht hat, eine persönliche Schutzausrüstung verwenden. Es ist verboten, den Ventilator zu
stoppen, bevor das Fördermedium in seinem Innern eine Temperatur unter 60°C erreicht hat, um den Motor bzw. den Monoblock
vor Schäden durch zu große Hitze zu schützen. Sollte es nicht möglich sein, diese Temperatur zu gewährleisten, müssen externe
Kühlsysteme eingesetzt werden. Sollte während einer Stillstandzeit des Ventilators die Temperatur im Innern ansteigen, muss der
Bediener ihn vor einem erneuten Start mit eigenen Mitteln auf Werte unter 60°C abkühlen.
Stellen Sie vor dem Start sicher, dass alle Schutzvorrichtungen korrekt installiert wurden. Die Inspektionsluke darf nur mit Hilfe
der vorgesehenen Instrumente und bei stillstehendem Ventilator entfernt werden.
Die Wartungsarbeiten müssen unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen durch Isolieren des Ventilators von der Antriebskraft
erfolgen. Der Hersteller lehnt jede Haftung für Personen- oder Sachschäden infolge des Fehlens dieser Schutzvorrichtungen
ab.
4. TRANSPORT, ANNAHME UND LAGERUNG
TRANSPORT
Alle Ventilatoren werden zur Vereinfachung der Handhabung in Kartons verpackt oder auf Paletten befestigt. Der Hersteller haftet
nur bis zum Moment der Verladung. Der Transport muss in vollkommener Sicherheit erfolgen. Hierzu hat das Transportunterneh-
men die Ladung auf geeignete Weise zu sichern. Verwenden Sie für die Handhabung geeignete Hilfsmittel gemäß der Richtlinie
89/391/EWG i.d.g.F. Das max. Anheben von Hand ist in der Richtlinie 89/391/EWG i.d.g.F. festgelegt; im allgemeinen ist ein Ge-
wicht von 20 kg unterhalb der Schulter, jedoch oberhalb des Bodens akzeptabel.
ACHTUNG: Für besonders lange und schwere Transporte muss das Laufrad blockiert werden, um Vibrationen zu ver-
meiden, die Schäden an den Laufbahnen der Lager verursachen können. Bei besonders ungünstigen Transportbedingungen
wie dem Versand per Schiff oder bei der Anhebung per Kran zum Erreichen von hoch gelegenen Installationspunkten verfällt
jede Art der Garantie für die Antriebsorgane und die Lager, soweit diese nicht besonders geschützt werden. Wenden Sie sich
im Zweifelsfall an den Hersteller. Der Transport des Geräts oder der einzelnen Bauteile muss in der vom Hersteller festgelegten
Position erfolgen.
ACHTUNG: Das Stapeln und Aufbringen von Lasten ist, soweit vom Hersteller nicht anders angegeben, ausdrücklich
verboten.
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