Datasheet

Änderungsdatum: 20.03.2017 Änderung: 0
Thermally Conductive Oxime RTV
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Andere schädliche Wirkungen Nicht bekannt.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Allgemeine Information Die Schaffung von Reststoffen sollte minimiert oder wann immer möglich, vermieden werden.
Produkte sollten wiederverwendet oder recycliert werden, wann immer möglich. Abfälle und
Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Die Entsorgung dieses Produkts,
Prozess-Lösungen, der Rückstände und Nebenprodukte muss zu allen Zeiten mit den
Anforderungen des Umweltschutzes und der Entsorgungs- Rechtsvorschriften sowie aller
örtlichen behördlichen Bestimmungen übereinstimmen,
Entsorgungsmethoden Überschüssige Produkte und solche, die nicht recycliert werden können, sind über ein
anerkanntes Entsorgungsunternehmen zu beseitigen. Abfall-Verpackungsmittel sollten zur
Wiederverwendung gesammelt oder recycliert werden. Verbrennung oder Deponie sind nur
anzuwenden, wenn keine Recyclingmöglichkeit besteht. Abfälle sollten nicht unbehandelt in
die Kanalisation entsorgt werden, es sei denn die Anforderungen der lokalen
Wasserschutzbehörde werden vollständig erfüllt.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Allgemeines Das Produkt ist nicht beschränkt durch internationale Gefahrgut-Transportvorschriften (IMDG,
IATA, ADR/RID).
14.1. UN-Nummer
Nicht anwendbar.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht anwendbar.
14.3. Transportgefahrenklassen
Keine Transport- Gefahrenkennzeichnung erforderlich.
Transportzettel
Keine Transport- Gefahrenkennzeichnung erforderlich.
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar.
14.5. Umweltgefahren
Umweltgefährlicher Stoff/Meeresschadstoff
Nein.
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen fur den Verwender
Nicht anwendbar.
14.7. Massengutbeförderung gemäß AnhangII des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Massenguttransport
entsprechend Annex II von
MARPOL 73/78 und dem
IBC-Code
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften fur den Stoff oder das
Gemisch
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