Datasheet

Änderungsdatum: 20.02.2019 Änderung: 1.1
Safewash 2000
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berucksichtigung von Unverträglichkeiten
Schutzmaßnahmen zu der
Lagerung
Von unverträglichen Materialien entfernt aufbewahren (siehe Abschnitt 10). Gemäß den
örtlichen Vorschriften lagern. Von Oxidationsmitteln, Hitze und Flammen fernhalten. Nur im
Originalbehälter aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut
gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter in aufrechter Position halten. Behälter vor Beschädigung
schützen. Vor Sonnenlicht schützen. Nicht in der Nähe von Hitzequellen lagern und keinen
hohen Temperaturen aussetzen. Nicht Temperaturen über 50°C/ 122°F aussetzen.
Lagerungseinrichtungen eindämmen, um Verschmutzung von Erdreich und Wasser im Fall
verschütteter Mengen zu vermeiden. Boden im Lagerbereich muss dicht, fugenlos und nicht
absorbierend sein.
Lagerklasse Chemikalienlager.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Bestimmungsgemäße
Endverwendung(-en)
Die bestimmungsgemäßen Verwendungen dieses Produktes sind in Abschnitt 1.2
beschrieben.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu uberwachende Parameter
Arbeitsplatzgrezwerte
Dipropylene Glycol Monomethyl Ether
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 50 ppm 310 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 50 ppm 310 mg/m³
Kat I, DFG, EU
2-Amino-ethanol
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): AGW 0,2 ppm 0,5 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): AGW 0,2 ppm 0,5 mg/m³
H, Sh, Y, Kat I, DFG, EU
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
Kat I = Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder
atemwegssensibilisierende Stoffe.
H = Hautresorptiv.
DFG = Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission).
Sh = Hautsensibilisierende.
EU = Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt).
Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes
(BGW) nicht befürchtet zu werden.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Schutzausrüstung
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Für ausreichende Belüftung sorgen. Überwachung der persönlichen Umgebung und des
Arbeitsplatzes oder biologische Überwachung kann erforderlich sein, um die Wirksamkeit der
Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit einer
Atemschutzausrüstung zu bestimmen. Geschlossene Anlagen, lokale Absaugung oder
andere technische Maßnahmen als primäres Mittel zur Minimierung der Exposition der
Arbeiter verwenden. Persönliche Schutzausrüstung sollte nur verwendet werden, wenn die
Exposition des Arbeitnehmers nicht angemessen durch technische Maßnahmen sicher
gestellt werden kann. Sicherstellen, dass Kontrollmaßnahmen regelmäßig überprüft und
gewartet werden. Es ist sicherzustellen, dass die eingesetzten Mitarbeiter geschult sind, um
die Exposition zu minimieren.
6/
34