Datasheet

Änderungsdatum: 09.06.2020 Änderung: 0.4
Screen and Stencil Wipes
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Andere schädliche Wirkungen Keine bekannt.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Allgemeine Information Die Schaffung von Reststoffen sollte minimiert oder wann immer möglich, vermieden werden.
Produkte sind wiederzuverwenden oder zu recyceln, wann immer möglich. Dieses Material
und sein Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Die Entsorgung dieses
Produkts, von Prozess-Lösungen, Rückständen und Nebenprodukten muss stets mit den
Anforderungen des Umweltschutzes und der Entsorgungs-Rechtsvorschriften sowie aller
örtlichen behördlichen Bestimmungen übereinstimmen. Beim Umgang mit Reststoffen
müssen die für die Handhabung des Produktes erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
berücksichtigt werden. Man sollte vorsichtig mit leeren Behältern umgehen, die nicht sorgfältig
gereinigt oder gespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände
enthalten und damit potenziell gefährlich sein.
Entsorgungsmethoden Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Überschüssige Produkte und solche, die nicht
recycelt werden können, der Entsorgung über ein anerkanntes Entsorgungsunternehmen
zuführen. Abfall, Rückstände, leere Behälter, ausgesonderte Arbeitskleidung und
kontaminierte Reinigungsmaterialien nur in dafür vorgesehenen und entsprechend
gekennzeichneten Behältern sammeln. Verbrennung oder Verbringung auf Deponie sollte nur
in Betracht gezogen werden, wenn Recycling nicht durchführbar ist.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Allgemeines Das Produkt ist nicht beschränkt durch internationale Gefahrgut-Transportvorschriften (IMDG,
IATA, ADR/RID).
14.1. UN-Nummer
Nicht anwendbar.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht anwendbar.
14.3. Transportgefahrenklassen
Keine Transport-Gefahrenkennzeichnung erforderlich.
Transportzettel
Keine Transport-Gefahrenkennzeichnung erforderlich.
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar.
14.5. Umweltgefahren
Umweltgefährlicher Stoff/Meeresschadstoff
Nein.
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen fur den Verwender
Nicht anwendbar.
14.7. Massengutbeförderung gemäß AnhangII des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
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